Urlaub aus familiären Gründen gemäß § 79a Beamtengesetz Sachsen-Anhalt
Urlaub aus familiären Gründen gemäß § 79a Beamtengesetz Sachsen-Anhalt

Frank Giesemann

Urlaub aus familiären Gründen gemäß § 79a Beamtengesetz Sachsen-Anhalt

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist gesellschafts­politisch höchst brisant. Aus diesem Grunde wurden vor allem in den letzten Jahren zunehmend Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf diskutiert und auch ergriffen. Als Ausprägung der besonderen Fürsorge­pflicht geht der Staat hier mit gutem Beispiel voran. Im öffentlichen Dienstrecht aller Körperschaften finden sich deshalb Regelungen hinsichtlich der Beurlaubung wegen der Betreuung und Pflege minderjähriger Kinder und pflege­bedürftiger Angehöriger. Mit der Vorschrift des § 79a Beamtengesetz Sachsen-Anhalt hat auch dieser Landesge­setzgeber den familien­politischen Belangen insoweit Rechnung getragen. Nur, was rechtspolitisch ein guter Ansatz ist, muss rechtstat­sächlich nicht unbedingt erfolgreich sein. Denn der zeitweilige Ausstieg aus dem Berufsleben beeinflusst den weiteren beruflichen Werdegang und muss zuförderst finanzierbar sein. Frank Giesemann geht erstmalig im Rahmen einer Dissertation den mit der Beurlaubung verbundenen Rechtsfragen nach.


Inhaltsverzeichnis | PDF

Hallesche Schriften zum Öffentlichen Recht | Band 12
1. Auflage 2009
broschierte Ausgabe, 144 Seiten
ISBN 978-3-86977-005-5

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