Winfried Kluth | „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen.“
Winfried Kluth | „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen.“

Winfried Kluth

„Das wird man ja wohl noch sagen dürfen.“

Staatliche Organe und die Pflicht zur Neutralität

Die Unterscheidung zwischen legitimen konträren Standpunkten im weiten Spektrum einer pluralistischen demokratischen Gesellschaft und extremistischen bzw. verfassungsfeindlichen Positionen und Organisationen gehört zu den besonders schwierigen, aber zugleich unverzichtbaren Heraus­forderungen im demokratischen Verfassungsstaat. Das Grundgesetz hat vor diesem Hintergrund für Parteienverbote ein Verfahren in Art. 21 GG vor dem Bundes­verfassungs­gericht etabliert, dessen besondere Anforderungen den ersten thematischen Schwerpunkt des Bandes bilden. Daran schließen sich Analysen der neueren Rechtsprechung des Bundes­verfassungs­gerichts zur parteipolitischen Neutralitätspflicht von Verfassungs- und Verwaltungsorganen sowie der Beobachtungspraxis des Verfassungsschutzes an. Dabei geht es auch um die Frage, inwieweit die in Bezug auf politische Parteien entwickelten Anforderungen ohne Weiteres auf andere politische Organisationsformen übertragen werden können. Die Erkenntnisse zu den Einzelthemen werden in einer abschließenden Betrachtung zusammengeführt, die auch der Frage nachgeht, ob sich in der politischen Praxis eine überzogene political correctness entwickelt hat, die ihrerseits eine Gefahr für eine freie und kontroverse politische Debatte darstellen kann.


Blick ins Buch | PDF

Hallesche Schriften zum Öffentlichen Recht | Band 25
1. Auflage 2015
broschierte Ausgabe, 92 Seiten
ISBN 978-3-86977-128-1

11,80

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