Heiner Lück | Zur Entwicklung des landwirtschaftlichen Siedlungs- und Grundstücksrechts seit dem späten 19. Jahrhundert
Heiner Lück | Zur Entwicklung des landwirtschaftlichen Siedlungs- und Grundstücksrechts seit dem späten 19. Jahrhundert

Heiner Lück

Zur Entwicklung des landwirtschaftlichen Siedlungs- und Grundstücksrechts seit dem späten 19. Jahrhundert

Eine rechtshistorische Skizze

„Siedlung“ ist allgegenwärtig. Die damit verbundenen Vorgänge sind komplex. Im Laufe der Geschichte gab es eine Fülle von rechtlichen Regelungen, welchen die Anlage und Ausgestaltung von Siedlungen, aus welchen wirtschaftlichen und politischen Motiven auch immer, unterworfen waren. Der überaus ambivalente Charakter von Siedlungen reicht von der existentiellen wirtschaftlichen Versorgung über Toleranz­gesichts­punkte bis hin zur Sicherung von Herrschaft durch Siedlung.

Die wichtigste Rechtsquelle für das landwirtschaftliche Siedlungsrecht des 20. Jahrhunderts ist das in Teilen noch geltende Reichs­siedlungs­gesetz vom 11. August 1919. Es ist aus den Begleitum­ständen des Ersten Weltkrieges und vor allem aus den Heraus­forderungen, denen sich die junge Weimarer Republik kurz nach Kriegsende zu stellen hatte, hervorgegangen. Der Gesetzgeber konnte dabei auf Erfahrungen und Regelungen, die vor allem im Königreich Preußen während des 19. und frühen 20. Jahr­hunderts gemacht bzw. erlassen worden waren, aufbauen.

Eine wichtige Rolle spielten bei der Umsetzung des Reichs­siedlungs­gesetzes von Anfang an die gemein­nützigen Landgesellschaften bzw. Siedlungs­unternehmen, denen in der vorliegenden rechtshistorischen Skizze ein gebührender Platz eingeräumt wird. Ihre Aufgaben wandelten sich freilich im Laufe der Zeit. Während nach 1945 in Westdeutschland an die aktive Rolle der Landgesellschaften zur Beförderung siedlungs­politischer Aufgaben angeknüpft werden konnte, wurden sie in der Sowjetischen Besatzungszone liquidiert. Nach 1990 erfolgten in den neuen Bundesländern entsprechende Neugründungen.

Seit dem Grundstückverkehrsgesetz von 1961 wird der stets als offen aufgefasste Begriff der Siedlung zunehmend auf Agrarstruktur­verbesse­rungsmaß­nahmen angewandt. Den Landgesellschaften kommt spätestens seitdem eine enorme Verantwortung für die Gestaltung des landwirt­schaftlich genutzten Raumes unter Aspekten moderner agrarischer Strukturen, Ökologie und Sicherung hoher Lebensqualität auf dem Lande zu.


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1. Auflage 2017
gebundene Ausgabe, 188 Seiten
ISBN 978-3-86977-161-8

39,80 €

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