Johannes Keucher
Geschichtliche Entwicklung und gegenwärtiger Stand des Kammer-Systems
Mit einer Einführung von Winfried Kluth
Die gesellschaftliche Modernisierung im 19. Jahrhundert und der damit einhergehende tiefgreifende Strukturwandel der Wirtschaft stellten Gesetzgeber und Verwaltung vor völlig neue Aufgaben. Eine Reaktion darauf war die Gründung der Wirtschaftskammern in Preußen und einigen anderen deutschen Ländern. Organisiert nach Prinzipien der Kooperation und Selbstregulierung war es ihre Aufgabe, staatliche Stellen fachkundig zu beraten. Die Grundidee bestand darin, den dafür nötigen Sachverstand nicht in erster Linie durch die Verbeamtung entsprechend gebildeter Fachleute zu beschaffen, sondern die jeweiligen Berufsgruppen in öffentlichrechtlichen Institutionen zu organisieren. Die rasch zunehmende Bedeutung und der wirtschaftspolitische Einfluss der Kammern haben von Anfang an auch für das Interesse der Wissenschaft gesorgt. Einer der Begründer der juristischen Kammerforschung ist Johannes Keucher, der seine Dissertation mit dem Titel „Geschichtliche Entwicklung und gegenwärtiger Stand des Kammer-Systems“ 1931 vorlegte. Im zweiten Band der Reihe Replicata ist diese wegweisende Studie nun wieder in einer leicht zugänglichen Form verfügbar. Keucher behandelt hoch aktuelle Themen, die damals wie heute kontrovers diskutiert werden. So beschäftigt er sich ausführlich mit der Frage, ob es sinnvoll ist, Arbeitnehmer in die Organisation der Kammern einzubeziehen. Seine höchst differenzierte und wissenschaftlich beispielhafte Antwort kann auch nach mehr als 80 Jahren vor dem Hintergrund der aktuellen Forschung eine hohe Plausibilität beanspruchen.
Replikata | Band 2
Nachdruck des Originals
broschierte Ausgabe, 144 Seiten
ISBN 978-3-86977-081-9
24,80 €