RP Reha 1/2016 | Schwerpunkt: Verbraucherschutz in der Rehabilitation
RP Reha 1/2016 | Schwerpunkt: Verbraucherschutz in der Rehabilitation

RP Reha 1/2016

Schwerpunkt

Verbraucherschutz in der Rehabilitation

E D I T O R I A L

Die RP Reha wird ab diesem Jahrgang im Universitätsverlag Halle-Wittenberg erscheinen. Nach erfolgreicher Zusammenarbeit mit dem Referenz-Verlag haben sich beide Verlage und die Herausgeber hierüber verständigt. Die Redaktion arbeitet bereits seit Herbst 2014 in Halle. Von der neuen organisatorischen und räumlichen Nähe zum Verlag erwarten wir Effizienzsteigerungen, die allen, vor allem unserer Leserschaft, zu Gute kommen sollen. Der Verlagswechsel wird an der inhaltlichen Ausrichtung nichts ändern. Die Gelegenheit zur Weiterentwicklung des Layouts haben wir genutzt und hoffen, die Inhalte damit noch übersichtlicher zu präsentieren und auch weitere Abonnenten zu gewinnen.

Im Herausgeberkreis begrüßen wir PD Dr. phil. Andreas Weber. Er forscht und lehrt an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Herrn Prof. Dr. med. Dipl. psych. Michael Linden (Charité Berlin) danken wir für seine aktive Unterstützung als Mitglied des Beirates, aus dem er nun nach seiner Emeritierung auf eigenen Wunsch ausscheidet. Der Inhalt dieser Ausgabe steht ganz im Zeichen des Verbraucherschutzes in der Rehabilitation. Rehabilitation zielt auf Nachhaltigkeit und die wiederum setzt Qualität voraus, Qualität bei der Leistung, Qualität im Ergebnis wie in der Versorgungsstruktur. Der Titel des Schwerpunktthemas nimmt bewusst den Verbraucherschutz auf. Damit soll zum einen die Qualitätsperspektive verdeutlicht werden. Es geht zugleich um die systematische Aussage, dass Rehabilitanden und Rehabilitandinnen nicht  weniger schutzbedürftig sind als mündige Verbraucherinnen und Verbraucher. Verbraucherschutz im Sozialrecht und Verbraucherschutz durch Sozialrecht sind zwei längst auch vom Gesetzgeber verfolgte Prämissen. Mit diesem Heft wollen wir diese für den Bereich der Rehabilitation näher beleuchten. Das Autorenteam Susan Smeaton/Annegret Horbach/Johann Behrens stellt Ergebnisse einer Untersuchung „Zum Prozess der Hilfsmittelversorgung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation“ vor und entwickelt daraus praxisnahe Vorschläge zur Optimierung der Hilfsmittelversorgung. In ihrem Beitrag „Verbraucherschutz in der Rehabilitation – gilt der medizinische Behandlungsvertrag nach BGB?“ verdeutlicht Katja Nebe die Wirkungen des Privatrechts bei der Inanspruchnahme von medizinischen Rehabilitationsleistungen. Mit der „Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX“ und deren Folgen befassen sich Thomas Stähler und Wolfgang Cibis. Franz Josef Düwell gibt einen Überblick über das „Verhältnis Prävention und Gesundheitsmanagement“ nach dem Präventionsgesetz. Herbert Demmel setzt sich kritisch mit den geplanten Änderungen durch ein Bundesteilhabegesetz für die Blindenhilfe auseinander und fragt „Wird die Blindenhilfe zur Leistung 2. Klasse?“. Uli Pfeiffer und Kerstin Axt geben Einblick in das KompAss-Projekt, das Menschen unterstützt, alternativ zur Werkstattbeschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Annett Kohle und Cindy Schimank besprechen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1962/11), in der das Recht auf Beratungshilfe deutlich gestärkt wird. Die „Pflichtenkollision von Arbeits- und Elternpflicht“ ist gerade für Eltern behinderter Kinder praktisch herausforderungsvoll. In ihrem gleichnamigen Beitrag blickt Anna-Lena Hoffmann über die nationalen Grenzen, findet dabei klare Rechtspflichten, anschauliche Lösungsmodelle und beleuchtet kritisch die vergleichsweise noch deutlich intransparente Rechtslage in Deutschland.

Katja Nebe

 

I N H A L T

Sozialpolitik und Rehabilitation

Franz Josef Düwell
VORSORGE IM BERUF
Präventionsgesetz: Neue Aufgaben für Krankenkassen und Betriebsärzte

Herbert Demmel
IST DIE BLINDENHILFE NOCH ZEITGEMÄSS?
Ist die Blindenhilfe noch zeigemäß?


Rechtsprechung

Annett Kohle/Cindy Schimank
BERATUNGSHILFE IM SOZIALRECHTLICHEN WIDERSPRUCHSVERFAHREN
Anmerkung zu BVerfG v. 07.10.2015 – 1 BvR 1962/11

RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHT


Praxis der Rehabilitation

Cindy Schimank
KOMPASS – KOMPETENZZENTRUM FÜR PASSGENAUE ASSISTENZANGEBOTE BERUFLICHER TEILHABE IM LANDKREIS WALDSHUT
Kerstin Axt und Uli Pfeiffer von der Lebenshilfe Südschwarzwald im Interview

Thomas Stähler/Wolfgang Cibis
MEHR QUALITÄT UND EINHEITLICHE STANDARDS
Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX


Forschung und Praxis

Susan Smeaton/Annegret Horbach/Johann Behrens
HILFSMITTEVERSORGUNG IN DER BERUFLICHEN REHABILITATION
Ein Beitrag zum Aufbau interner und externer Evidence am Beispiel von Menschen nach Schlaganfall

Kaja Nebe
VERBRAUCHERSCHUTZ IN DER MEDIZINISCHEN REHABILITATION
Der Behandlungsvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch


Internationales

Anna-Lena Hoffmann
KOLLISION VON ARBEITS- UND ELTERNPFLICHT
Die Notwendigkeit der Auflösung dieser Pflichtenkollision – insbesondere für Eltern behinderter Kinder


Infothek

AKTUELLES AUS DER PRAXIS DER REHABILITATION

AUS DEM DISKUSSIONSFORUM „REHABILITATIONS- UND TEILHABERECHT“

VERANSTALTUNGEN

NEUERSCHEINUNGEN UND LITERATUREMPFEHLUNGEN


 

RP Reha | Ausgabe 1/2016
68 Seiten
ISSN 2366-7877
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