Leitbild Info-Flyer
kostenloses Probeheft bestellen
RP Reha im Abonnement erhalten
Herausgeber und Redaktion
Autorenhinweise
Register 2017–2019
RP Reha 3/2016
Schwerpunkt
PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE – rechtliche und praktische Folgen
E D I T O R I A L
Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff reagiert der Gesetzgeber auf die Folgen des demografischen Wandels unter Einbezug aktueller Erkenntnisse der Pflegewissenschaft. Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, skizziert eindrücklich die Entwicklung seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung 1995 als Meilenstein in der Geschichte der deutschen Sozialversicherung. Systematisch und durch wissenschaftliche Studien untermauert wurde jetzt das Neue Begutachtungsassessment (NBA) entwickelt. In seinem Beitrag erläutert Laumann, welche Erwartungen die Politik mit den Neuerungen der Pflegestärkungsgesetze verbindet.
Zugangsvoraussetzung zu den Leistungen der Pflegeversicherung ist die Anerkennung einer vorliegenden Pflegebedürftigkeit i. S. d. Sozialgesetzbuches (SGB) XI. Die dafür notwendigen Pflegebegutachtungen werden durch Gutachter der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt. Reiner Kasperbauer erläutert die dazu von den MDK getroffenen Vorbereitungen. Ausgehend von den Unterschieden zwischen den bisherigen und zukünftigen Begriffen der Pflegebedürftigkeit beschreibt Dr. Barbara Gansweid im Detail die einzelnen Module des Neuen Begutachtungsassessments. Die modulbezogenen Feststellungen gehen, vom Gesetzgeber festgelegt, nach bestimmten Regeln mit unterschiedlicher Gewichtung in die Berechnung des Pflegegrades ein. Der Empfehlungsteil des Gutachtens wird mit der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs weiter an Bedeutung gewinnen.
Matthias Ernst unterstreicht in seinem Interview die Bedeutung der gutachtlichen Feststellungen zur Präventions- und Rehabilitationsbedürftigkeit Pflegebedürftiger. Das Ziel der Begutachtung besteht darin, zielgerechte, alltagsrelevante, realistische und ggf. auch kleinschrittigere Rehabilitationsziele und Empfehlungen abzuleiten. Ein für diese Zwecke entwickelter „optimierter Begutachtungsstandard“ hat sich als erfolgreiches und praktikables Instrument erwiesen und wird bundesweit als strukturiertes Verfahren zur Erkennung rehabilitativer Bedarfe in der Pflegebegutachtung eingesetzt.
In einem weiteren Interview weist Stephan von Kroge darauf hin, dass die sogenannte „Minutenpflege“ sich bisher auf rechnerische, statistische Zeitwerte bezogen hat, um den Hilfebedarf für die Pflegestufe zu ermitteln. Diese hätten aber in den Pflegeeinrichtungen keinerlei Relevanz im Sinne von tatsächlichen Leistungszeiten oder Personalanhaltszahlen gehabt. Dem mit der Einführung des Neuen Begutachtungsassessments oft gebrauchten Begriff „Paradigmenwechsel“ steht er skeptisch gegenüber. Eine qualitativ hochwertige Betreuung in Pflegeeinrichtungen ist zentrales Anliegen der Pflegeversicherung. Mit den Pflegestärkungsgesetzen wurde auch ein Impuls gegeben, die bisherigen Prüfinstrumente wissenschaftlich weiterzuentwickeln. Dr. Barbara Mittnacht erläutert den Weiterentwicklungsprozess für das theoretisch-konzeptionelle Qualitätsverständnis als Ausgangspunkt für eine Neukonzeption von Qualitätsprüfung und -darstellung in der ambulanten und stationären Pflege.
Prof. Gabriele Kuhn-Zuber untersucht aus juristischer Sicht mit ihrem Beitrag die mit den Pflegestärkungsgesetzen einhergehende Anpassung des Leistungsrechts. Die Leistungen sind zunehmend durch vielfältige Kombinationsmöglichkeiten flexibilisiert. Pflegebedürftige Menschen können individuell und bedarfsgerecht den für sie passenden „Pflege-Mix“ zusammenstellen. Wegen der hierdurch verstärkten Unübersichtlichkeit für den Pflegebedürftigen wie auch für die betreuenden Pflegepersonen wird eine umfassende Beratung, Begleitung und Unterstützung durch Leistungsträger und Leistungserbringer erforderlich.
Mit drei aktuellen Entscheidungen des Bundessozialgerichts zu Schiedsstellenverfahren setzt sich Dr. Christian Grube auseinander. Das Gericht verdeutlichte im Rahmen der Entscheidungen Umfang und Grenzen der Rechte von Schiedsstellen. So stehen diesen die von den Vertragsparteien abgeleiteten Rechte zu, was wiederum auch den Prüfumfang der Gerichte begrenze.
In einem weiteren, über den Schwerpunkt des Hefts hinausgehenden Beitrag, stellen Juliane Briest und Christoph Egen die Ergebnisse des umfassenden Gesundheitsprogramm „Fit for Work and Life“ vor, das an der Medizinischen Hochschule Hannover angeboten wird. Die vorgestellten Ergebnisse deuten auf eine gute Wirksamkeit des Programms, zu dessen Zielen die Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden zählen.
Wolfgang Seger
Katja Nebe
I N H A L T
Sozialpolitik und Rehabilitation
Gabriele Kuhn-Zuber
DAS PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II – VERÄNDERUNGEN IM LEISTUNGRECHT
Karl-Josef Laumann
DER NEUE PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF: EIN QUANTENSPRUNG FÜR DIE PFLEGE IN DEUTSCHLAND
Rechtsprechung
Christian Grube
VERGÜTUNGSVEREINBARUNG – SCHIEDSSTELLENVERFAHREN – ANFECHTUNG DES SCHIEDSSPRUCHS
Anmerkung zu drei Urteilen des Bundessozialgerichts vom 7. Oktober 2015: b 8 so 1/14 r; b 8 so 19/14 r; b 8 so 21/14 r
RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHT
Praxis der Rehabilitation
Barbara Gansweid
BEURTEILUNG VON PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
Was ändert sich mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zum 1.1.2017?
Wolfgang Seger
REHABILITATIONSBEDÜRFTIGKEIT IM NEUEN PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF
Matthias Ernst vom MDK Niedersachsen über Standards der Pflegebegutachtung (Interview)
Reiner Kasperbauer
DAS NEUE BEGUTACHTUNGSASSESSMENT: VORBEREITUNGEN DER MDK-GEMEINSCHAFT
Weitere Erklärung
Cindy Schimank
KOMMEN WIR JETZT WEG VON DER MINUTENPFLEGE?
Stephan von Kroge über das PSG II, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsassessment (Interview)
Forschung und Praxis
Barbara Mittnacht
QUALITÄTSVERSTÄNDNIS 2.0
Die Weiterentwicklung der Qualitätssicherungsinstrumente in der Pflege
Juliane Briest/Christoph Egen
FIT FOR WORK AND LIFE
Evaluationsergebnisse eines umfassenden Gesundheitskonzeptes für Mitarbeiterinnen eines Universitätsklinikums
Internationales
INTERNATIONALE NEWS UND VERANSTALTUNGEN
Infothek
AKTUELLES AUS DER PRAXIS DER REHABILITATION
AUS DEM DISKUSSIONSFORUM „REHABILITATIONS- UND TEILHABERECHT“
VERANSTALTUNGEN
NEUERSCHEINUNGEN UND LITERATUREMPFEHLUNGEN
RP Reha | Ausgabe 3/2016
64 Seiten
ISSN 2366-7877
Der Preis enthält 7% MwSt. Der Versand erfolgt kostenfrei.
34,00 €