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Register 2017–2019
RP Reha 2/2018
Schwerpunkt
Rehabilitation und Gender
E D I T O R I A L
In den letzten Jahren haben Studien wiederholt auf die besonders hohe Gewaltbetroffenheit und die mehrfachen Diskriminierungen hingewiesen, denen sich behinderte Frauen und Mädchen ausgesetzt sehen. Da Gewaltsituationen gerade dort entstehen, wo Abhängigkeiten zu Tage treten, ist die Thematik insbesondere im Kontext von Rehabilitation und Pflege relevant. Nicht zuletzt die Kenntnis hierüber war Anlass, die aktuelle Ausgabe der RP-Reha dem Thema „Rehabilitation und Gender“ zu widmen.
Eine vertiefte Befassung mit dem Thema zeigt, wie umfassend Lebenssituationen durch das Zusammentreffen der Merkmale „weiblich“ und „Behinderung“ beeinflusst werden. Zudem muss mit dem Thema „Rehabilitation und Gender“ weit mehr in den Blick genommen werden als die mehrfache Diskriminierung von Mädchen und Frauen mit Behinderung. Die vorliegende Ausgabe der RP-Reha nähert sich dem Thema „Rehabilitation und Gender“ daher aus verschiedenen Perspektiven.
Gisela Hermes befasst sich im ersten Beitrag mit mehrdimensionaler Diskriminierung behinderter Frauen und Mädchen. Anhand weiblicher Schönheitsnormen, traditioneller Geschlechterrollen, Sexualität und Mutterschaft sowie der Teilhabe behinderter Frauen an Ausbildung und Arbeit veranschaulicht die Autorin, wo und wie sich geschlechtsspezifische Diskriminierungen zeigen. Ein Aspekt ihrer intersektionalen Analyse bezieht sich darauf, dass Mädchen und Frauen überproportional häufig dem Risiko sexueller Gewalt ausgesetzt sind. Der besonders hohen Gewaltbetroffenheit widmet sich auch Viviane Schachler in ihrem Beitrag. In den letzten Jahren sind unterschiedliche Projekte und Maßnahmen entstanden, die dieser Gewalt entgegen wirken sollen. Die seit 2017 bestehende Vorgabe zu Frauenbeauftragten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) verortet sie in diesem Kontext. Neben einer Darstellung, wie es zur rechtlichen Verankerung von Frauenbeauftragten in WfbM kam, benennt der Beitrag auf Grund einer Literaturanalyse, welche Bedingungen für eine erfolgreiche Arbeit der Frauenbeauftragten notwendig sind. Wesentlich ist danach u.a. eine ausreichende und hochwertige Schulung der Frauenbeauftragten in Leichter Sprache mit integriertem Selbstverteidigungs-/ Selbstbehauptungstraining. Wie ein solches Schulungsprogramm in der Praxis aussehen kann, erörtert Rosa Schneider. Im Interview stellt sie das Projekt „frauen.stärken.frauen.“ vor. Im Rahmen des Projekts werden Frauen mit Lernschwierigkeiten zu Selbstbehauptungstrainerinnen ausgebildet, die dann als Multiplikatorinnen in Einrichtungen tätig werden.
Die Autorinnen verweisen auf die hohe Bedeutung des Artikel 6 UNBehindertenrechtskonvention. Die in Deutschland rechtsverbindliche Vorschrift verpflichtet die Vertragsstaaten, behinderte Frauen besonders zu schützen. Die hohe Relevanz der Vorschrift zeigt sich auch darin, dass der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung im Jahr 2016 die Bedeutung dieses Artikels in einer Allgemeinen Bemerkung ausgeführt hat (Auszüge in der Rubrik Internationales).
Auf innerstaatlicher Ebene spielt das Sozialrecht eine zentrale Rolle, wie Leistungen bei (chronischer) Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit auszugestalten sind. Auch in den hierfür maßgeblichen Sozialrechtsgebieten treten Rechtsfragen auf, die unter Genderaspekten besonders interessant sind. Hierauf wird der Blick in der Rechtsprechungsübersicht gerichtet. Neben aktuellen Entscheidungen aus dem Rehabilitationsrecht finden sich solche mit Bezug zu den Themen „Krankenversicherung und Gender“ sowie „Pflege und Gender“. Zudem setzen sich Maren Conrad-Giese und Diana Ramm in einer Entscheidungsanmerkung mit der Feststellung und Zuerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) sowie des Merkzeichens „G“ für einen intersexuellen Menschen auseinander.
Nach wie vor beschäftigt das Bundesteilhabegesetz (BTHG) die Akteure der Rehabilitationspraxis und -wissenschaft, sodass das BTHG auch in der RPReha ein präsentes Thema bleibt. Natascha Tüttelmann gibt in ihrem Beitrag einen Überblick über die Neuregelungen zur Gleichstellung behinderter Soldaten und Soldatinnen, die zum 30. Dezember 2016 eingeführt wurden. Gabriele Kuhn-Zuber befasst sich mit den Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnung im Recht der Eingliederungshilfe, die ab dem 1.1.2020 gelten werden. Auch Roland Rosenow rückt die künftige Eingliederungshilfe in den Fokus seiner Darstellungen. Künftig werden Leistungserbringer verpflichtet sein, Leistungen der Eingliederungshilfe unter Beachtung der Inhalte des Gesamtplans zu erbringen. Der Autor untersucht, welche Folgen aus dieser Vorschrift erwachsen.
Ergänzt wird das Heft durch ein Interview mit dem neugewählten Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW), Wilfried Mau, und aktuelle Nachrichten zum Rehabilitationsgeschehen.
Marianne Hirschberg
Katja Nebe
I N H A L T
Sozialpolitik und Rehabilitation
Mehrdimensionale Diskriminierung von Mädchen und Frauen mit Behinderung
Eigenbeitrag in der Eingliederungshilfe ab 1. Januar 2020
Gesamtplan nach § 121 SGB IX idF BTHG – Verwaltungsakt mit Drittwirkung
Rechtsprechung
Nachträgliche Feststellung des Grades der Behinderung bei berechtigtem Interesse und das Merkzeichen „G“
Bayerisches LSG, Urt. v. 10. September 2014, L 3 SB 235/13
Rechtsprechungsübersicht
Praxis der Rehabilitation
Gleichstellung von behinderten mit schwerbehinderten Menschen für Soldatinnen und Soldaten
Trainerinnen gegen Gewalt
Rosa Schneider über das Projekt „frauen.stärken.frauen.“
Aus Forschung und Praxis
Frauenbeauftragte in Werkstätten für behinderte Menschen
Zusammenhänge der Einführung und verordnungsrechtliche Ausgestaltung
11 Fragen an: Wilfried Mau
Internationales
Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Auszug aus der Allgemeinen Bemerkung Nr. 3 (2016) zu Frauen und Mädchen mit Behinderungen
Internationale News
Infothek
Aktuelles aus der Praxis der Rehabilitation
Aus dem Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht
Veranstaltungen
Neuerscheinungen und Literaturempfehlungen
RP Reha | Ausgabe 2/2018
64 Seiten
ISSN 2366-7877
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