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RP Reha 4/2018
Schwerpunkt
Arbeit der Schiedsstellen im Rehabilitations- und Teilhaberecht
E D I T O R I A L
Liebe Leserinnen und Leser,
Recht dient der Entscheidung von Konflikten. Es soll Verfahren zur Verfügung stellen, die aus widersprechenden Rechtsansichten und Interessen nicht nur rechtmäßige Entscheidungen, sondern auch akzeptierte und in der Sache tragfähige Lösungen hervorbringen. Nicht unwesentlich dafür, dass dies gelingt, ist die Kommunikation in diesen Verfahren. Gefördert werden können Kommunikation und Kommunikationsergebnisse auch durch einen Druck, sich zu einigen. Typisch dafür sind Schiedsverfahren, die in den meisten Bereichen des Sozial- und Rehabilitationsrechts für Konflikte zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern vorgesehen sind.
Mehrere Beiträge in diesem Heft befassen sich mit Schiedsverfahren und den für sie vorgesehenen Schiedsstellen, so von Christian Grube und von Michael Beyerlein zur Eingliederungshilfe und von Sebastian Weber zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Interview mit Hubert Seiter, der Vorsitzender einer Schiedsstelle für Rehabilitationsleistungen nach § 111b SGB V geworden ist, rundet diesen Schwerpunkt ab. Die vom Gesetzgeber in den letzten Jahren neu geschaffenen (§ 111b SGB V) oder neu geregelten (§ 133 SGB IX) Schiedsverfahren zeigen, dass dieser Mechanismus der Konfliktlösung nicht nur Tradition im Sozialrecht hat, sondern auch weiterentwickelt wird. Dass es noch nicht in allen Teilen des Rehabilitationsrechts Schiedsverfahren gibt und die bestehenden sehr heterogen sind, zeigt, dass die Gesetzgebung noch nicht zu einer einheitlichen Systematik gefunden hat.
Die Verfahren zur Definition von Qualitäten und Preisen sind ein Schlüssel zu einem dynamischen Sozialrecht, in dem fachliche Fortschritte und Innovationen aufgegriffen und integriert werden können. Ein Kritikpunkt bleibt allerdings: Die institutionalisierte Einigung der Leistungsträger und der Leistungserbringer muss unter Beweis stellen, dass sie nicht zu Lasten der Leistungsberechtigten erfolgt. Insoweit bleibt zu beobachten, ob und wie in den Ländern die mit dem Bundesteilhabegesetz erstmals vorgesehene Beteiligung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen an Schiedsstellen (§ 133 Abs. 5 Nr. 10 SGB IX) verwirklicht wird.
Zwei Beiträge von Angelice Falk in diesem Heft befassen sich mit Leistungen, die meist nicht im Mittelpunkt des Interesses stehen: der Arbeitsassistenz und der ambulanten Soziotherapie. Zu letzterer gibt zudem ein Interview mit Hansgeorg Ließem Einblicke in die aktuelle Diskussion. Zudem wird die wachsende Bedeutung internationaler Normsetzung und Rechtsprechung erneut deutlich. Sophie Köppen bespricht eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu angemessenen Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen an Hochschulen. Katja Nebe erläutert eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu verbotener Benachteiligung von Menschen im Erwerbsleben, die die Voraussetzungen für eine Rente erfüllen.
Wir hoffen, Ihnen auch mit diesem Heft von Recht & Praxis der Rehabilitation interessante und nützliche Informationen und Meinungen zu bieten. Die materielle Basis dafür sind unsere Abonnements: Bitte empfehlen Sie uns weiter.
Herzliche Grüße,
die Herausgeberinnen und Herausgeber
I N H A L T
Sozialpolitik und Rehabilitation
Schiedsstellen im Sozialrecht
Rechtsprechung
Vergütungsfindung für ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
Anmerkung zum Urteil des BSG vom 25. April 2018 – B 8 SO 26/16 R
Teilzeitbeschäftigung und Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz
Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 23.01.2018 – 5 C 9/16
Rechtsprechungsübersicht
Entscheidungen zum Thema Arbeit der Schiedsstellen im Rehabilitations- und Teilhaberecht
Praxis der Rehabilitation
Die Arbeit der Landesschiedsstellen für Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge oder Rehabilitationseinrichtungen
Hubert Seiter von der Landesschiedsstelle Baden-Württemberg im Interview
Die ambulante Soziotherapie – Leistungsberechtigte und Leistungsvoraussetzungen
Soziotherapie als Rehabilitationsleistung nach dem Sozialgesetzbuch IX
Hansgeorg Ließem vom Berufsverband der Soziotherapeuten e.V. im Interview
Aus Forschung und Praxis
Leistungsgerechte Vergütungen in der Rehabilitation Schiedsstellen nach § 111b SGB V
– eine Bestandsaufnahme
Internationales
Zugang zur Universität trotz Behinderung Anmerkung zu EGMR Urteil vom 30.01.2018, Enver Sahin ./. Türkei
EuGH stärkt den Schutz vor behinderungsbedingter Diskriminierung – kein Abdrängen behinderter Menschen auf vorzeitigen Rentenbezug
Anmerkung zu EUGH, 19.09.2018, C-312/17 (Rs. Bedi)
Internationale News
Infothek
Aktuelles aus der Praxis der Rehabilitation
Aus dem Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht
Veranstaltungen
Neuerscheinungen und Literaturempfehlungen
RP Reha | Ausgabe 4/2018
64 Seiten
ISSN 2366-7877
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