Fachzeitschrift RP-Reha | Ausgabe 3/2019 – Schwerpunkt: Reform des sozialen Entschädigungsrechts
Fachzeitschrift RP-Reha | Ausgabe 3/2019 – Schwerpunkt: Reform des sozialen Entschädigungsrechts

RP Reha 3/2019

Schwerpunkt

Reform des Sozialen Entschädigungsrechts

E D I T O R I A L

Liebe Leserinnen und Leser,

zu „Recht und Praxis der Rehabilitation“ gehört für uns auch die kritische Begleitung der jeweiligen Gesetzgebung auf diesem Gebiet. So hatten wir in Heft 2/2014 Inhalt und Umsetzung des damaligen Koalitionsvertrags dargestellt und diskutiert, in Heft 3/2018 hatten wir uns der künftigen Entwicklung der Versorgungmedizin-Verordnung gewidmet. In diesem Heft steht die Reform des sozialen Entschädigungsrechts im Mittelpunkt. In Expert*innengruppen war wiederholt und folgenlos erörtert worden, wie das Recht der Sozialen Entschädigung strukturiert und transparent gestaltet werden kann. Dies änderte sich durch den Anschlag auf dem Breitscheidplatz. Im Bericht des Opferbeauftragten Kurt Beck wurden die Situation der Opfer und die Defizite des geltenden Rechts unübersehbar präsentiert. Damit gelangte die Reform des sozialen Entschädigungsrechts zügig auf die Tagesordnung und wurde als in dieser Legislaturperiode zu lösende Aufgabe von den verschiedenen Akteuren akzeptiert. Als erster Grundsatz wurde die Zusammenfassung der wesentlichen Rechte in einem neuen Teil des Sozialgesetzbuchs – dem SGB XIV – herausgearbeitet.

Die Schlüsselrolle des Opferbeauftragten haben wir aufgenommen und beginnen mit einem Interview mit dem jetzigen Opferbeauftragten der Bundesregierung, Edgar Franke, der die einzelnen Forderungen und Konfliktpunkte auffächert, wie vom ersten Bericht über den Referentenentwurf bis zum Regierungsentwurf vom 26.6.2019 die Konzeption des Gesetzes entwickelt und verschiedene Forderungen schrittweise aufgenommen wurden.

Im nächsten Beitrag ordnet Eberhard Eichenhofer das Gesetzgebungsverfahren in das System des geltenden Sozialrechts ein. Er zeigt, dass der Grundsatz der versorgungsrechtlichen Absicherung in § 5 SGB I auf grundlegenden Wertungen des Sozialstaats beruht, aber zugleich der Konkretisierung und Modernisierung bedurfte. Christian Weber gibt in seinem Beitrag einen Überblick über Aufbau und Grundsätze des Regierungsentwurfs. Im künftigen Leistungssystem hebt er dabei insbesondere die schnellen Hilfen hervor, während er die Effizienz der Regelungen zur Krankenbehandlung und zur Hilfsmittelversorgung skeptisch bewertet. Hier setzt der Beitrag von Andreas Kranig ein, der die Hilfsmittelversorgung nach dem bisherigen BVG und nach dem künftigen Recht vergleicht, einzelne Verbesserungen konstatiert und die Schnittstellen zwischen Krankenkassen, Unfallkassen und Versorgungsverwaltung identifiziert und kritisiert.

Jörg Fegert, Vera Clemens und Miriam Rassenhofer konzentrieren sich auf die frühen Hilfen für Kinder. Sie bringen ihre Erfahrungen aus dem Travesi- Projekt ein, in dem die Notwendigkeit und Handhabbarkeit früh einsetzender Trauma-Ambulanzen entwickelt und bestätigt worden ist. Sie konstatieren und kritisieren, dass der Gesetzentwurf die Chance einer flächendeckenden Einführung spezialisierter Kinder- und Jugend-Trauma-Ambulanzen verpasst. Andere Facetten des Kinderschutzes sind Gegenstand des Beitrags von Kerstin Feldhoff, die die materiellen Regelungen des Entwurfs einer konkreten Untersuchung unterzieht. Sie begrüßt, dass das Gesetz auch auf die „erhebliche Vernachlässigung von Kindern“ erstreckt werden soll und macht Vorschläge, wie diese Erweiterung effektiv umgesetzt werden kann.

Jörn Hökendorf und Maria Wersig diskutieren die Reform aus der Gender- Perspektive und erörtern ebenfalls die Erstreckung des Gewaltbegriffs auf die verschiedenen Formen psychischer Gewalt. Gleichwohl sehen sie die Gefahr, dass der Fortschritt auf halbem Weg stecken bleibt.

Abschließend diskutiert Wolfhard Kohte, ob und wie durch den Entwurf die Rechtsdurchsetzung der Opfer verbessert werden kann. Er begrüßt die schnellen Hilfen und die Bausteine eines erleichterten Verwaltungsverfahrens. Er kritisiert wie auch andere Beiträge die intransparenten Schnittstellen der Krankenbehandlung und moniert Defizite im Teilhaberecht.

Wolfhard Kohte und Christian Weber

 

I N H A L T

Reform des sozialen Entschädigungsrechts

Notwendigkeit und Kritik der Reform im Sozialen Entschädigungsrecht

Neuregelung Sozialer Entschädigung im SGB XIV

Hilfsmittel für Geschädigte
Neuerungen im Regierungsentwurf zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Rechtsprechungsübersicht

Zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
Überblick über die Neugestaltung des Sozialen Entschädigungsrechts durch die Einführung eines SGB XIV

Nur mangelhafte Versorgung oder schon „erhebliche Vernachlässigung“ eines Kindes?

Sexueller Missbrauch an Kindern erschüttert die Republik, doch die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts regelt frühe Hilfen für betroffene Kinder nicht spezifisch

Die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts aus der Gender-Perspektive

Rechtsdurchsetzung nach dem Entwurf des SGB XIV


Infothek

Aktuelles aus der Praxis der Rehabilitation
Aus dem Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht
Veranstaltungen
Neuerscheinungen und Literaturempfehlungen


 

RP Reha | Ausgabe 3/2019
72 Seiten
ISSN 2366-7877
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