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Register 2017–2019
RP Reha 2/2020
Schwerpunkt
Aktuelle Entwicklungen in der Heilmittelversorgung
E D I T O R I A L
Liebe Leserinnen und Leser,
dem Anspruch dieser Zeitschrift, Recht und Praxis der Rehabilitation zusammenzudenken, entsprechend finden Sie in dieser Ausgabe Artikel aus unterschiedlichen Perspektiven, die ganz wesentlich durch praktische Erfahrungen in ganz verschiedenen Kontexten geprägt sind. Gemeinsamer Bezugspunkt ist die Versorgung mit den notwendigen Leistungen zur Förderung der Teilhabe, die auch Leistungen der Krankenbehandlung umfassen können: Heilmittel, medizinische Rehabilitation einschließlich Frühförderung und Assistenzleistungen.
Diese Leistungen haben für die Versorgung der GKV-Versicherten bei sehr unterschiedlichem Umfang eine erhebliche Relevanz, geht es doch z.T. um erhebliche quantitative Dimensionen: Während 2018 bei den Heilmitteln 7,58 Mrd. Euro (3,35 Prozent der GKV-Ausgaben) aufgewendet wurden und in Form von 37,2 Mio. Rezepten für ca. jeden fünften Versicherten anfielen, wurden bei ca. 650.000 Fällen stationärer und ca. 92.000 ambulanter Rehabilitation nur ca. 1.700 Maßnahmen der Mobilen geriatrischen Rehabilitation an nur 18 Standorten geleistet.
Heilmittel werden von knapp 67.000 Leistungsanbietern angeboten, davon ca. 9.000 für Ergotherapie. Jedes zehnte Kind erhält im Jahr mind. eine Verordnung für Ergotherapie. Ca. 120.000 Kinder erhalten mindestens 1x jährlich eine Leistung der Frühförderung, ca. 45.000 eine Leistung der med. Rehabilitation. Ca. 400.000 Menschen erhalten Unterstützung beim Wohnen und mehr als 300.000 in WfbM im Rahmen der Eingliederungshilfe. Die Zahlen zeigen die Bedeutung solcher Leistungen für die Teilhabeförderung.
Die Grundlage für dieses Versorgungssystem bildet das umfassende Recht der Rehabilitation bei sehr verzweigtem Leistungs- und Leistungserbringerrecht. Dessen Möglichkeiten werden jedoch nicht voll ausgeschöpft und ein nahtloses und teilhabeorientiertes Ineinandergreifen ist nicht durchgängig gewährleistet. Die Beiträge in diesem Heft zeigen Entwicklungen und Handlungsoptionen auf.
S. Schürkens und S. Häfner analysieren die erheblichen Veränderungen der Heilmittelrichtlinie des G-BA, die ab 1.10.2020 die Heilmittelversorgung neu ordnen. Dabei wird deutlich, welche Rolle die Patientenvertretung im G-BA spielen kann, die dort strukturell und organisatorisch fest verankert ist. Wie sich die ICF zur teilhabeorientierten Heilmittelerbringung einsetzen lässt und mit dem Berufsbild der Ergotherapie stark korrespondiert, wird im Beitrag von B. Hucke anschaulich. Mit der Förderung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen in therapeutischer Praxis, Kita, Frühförderung sowie der med. Rehabilitation beschäftigt sich T. Steffens. Es wird u.a. deutlich, dass es der regionalen Vernetzung bedarf, damit Kinder und Jugendliche und ihre Familien die notwendige Unterstützung erfahren können. R. Siegert befasst sich systematisch mit dem Unterschied zwischen Heilmittelerbringung im häuslichen Kontext und der mobilen Rehabilitation, die sich oft einem Rechtfertigungsdruck gegenüber der ambulanten Versorgungspraxis ausgesetzt sieht. Mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Verhältnis von Leistungen der sozialen Teilhabe, speziell zur Teilhabe an Bildung, und der medizinischen Rehabilitation am Beispiel der Petö-Therapie setzt sich G. Kuhn-Zuber auseinander. Hier werden grundsätzliche Abgrenzungsfragen erörtert. M. Schmidt-Ohlemann beschäftigt sich mit den Grundlagen und der praktischen Umsetzung von Behandlung und Teilhabeförderung im Verhältnis v.a. von befähigenden Assistenzleistungen zu Heilmitteln und konkretisiert die Aufgaben therapeutischer Berufe im Rahmen der Eingliederungshilfe. Die damit verbundenen Abgrenzungsfragen spielen in der Praxis der Eingliederungshilfe eine große Rolle. Über das Projekt „Dementia Care Nurse“ berichtet S. Heinrich. Im Projekt werden Menschen mit Demenz und deren Angehörige beraten und unterstützt. Der eigentlich geplante Beitrag von J. Behrens zur Kompetenz von Teilhabeförderung in Gesundheitsberufen und ihrer Ausbildung, der wesentliche Ergebnisse der europäischen BMBF-Studie von Lehmann et al. 2014 und 2016 aufgreift, wird wegen Platzmangels voraussichtlich in der nächsten Ausgabe erscheinen.
Ich danke allen Autorinnen und Autoren sowie dem Redaktionsteam für ihre engagierte Beteiligung und wünsche Ihnen eine anregende Lektüre.
Ihr
Matthias Schmidt-Ohlemann
I N H A L T
Sozialpolitik und Rehabilitation
Die G-BA Heilmittel-Richtlinie
2020: Viel Neues für GKV-Versicherte
Rechtsprechung
Abgrenzung der Leistungen zur Sozialen Teilhabe von den Leistungen der medizinischen Rehabilitation
Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. August 2018 – B 8 SO 5/17 R
Rechtsprechungsübersicht
Praxis der Rehabilitation
Heilmittel mit Hausbesuch oder mobile Reha – eine echte Kontroverse?
Aus Forschung und Praxis
Zum Verhältnis von Heilmitteln nach § 32 SGB V und der Tätigkeit therapeutischer Berufe zu befähigenden Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX
Aspekte der Versorgung chronisch kranker Kinder und von Kindern mit (drohender) Behinderung mit Heilmitteln und rehabilitativen Leistungen
„Dementia Care Nurse“: Aufsuchende Hilfe für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen in der Region Halle, Anhalt-Bitterfeld und Saalekreis
Die ICF: ein Glücksfall für die Ergotherapie – und umgekehrt!
Infothek
Aktuelles aus der Praxis der Rehabilitation
Aus dem Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht
Veranstaltungen
Neuerscheinungen und Literaturempfehlungen
RP Reha | Ausgabe 2/2020
72 Seiten
ISSN 2366-7877
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