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Register 2017–2019
RP Reha 1/2021
Schwerpunkt
Arbeit und Beschäftigung
E D I T O R I A L
Liebe Leserinnen und Leser,
Die Menschen kämpfen anhaltend weltweit und auch in Deutschland gegen die Ausbreitung des Coronavirus (SARSCoV-2-Virus). Die Eindämmungsmaßnahmen betreffen alle Lebensbereiche. Wie eine Rückkehr in ein normales Leben aussehen kann und wie die langzeitlichen Folgen für die Menschen in ihrer unterschiedlichen Betroffenheit kompensiert werden können, all dies sind anspruchsvolle Fragen, denen sich die Menschen aller Länder mit nicht unbegründeter Sorgenlast stellen. Und trotz alledem haben wir mit diesem Heft der RP Reha doch weniger die Pandemie zum Thema gemacht. Wir ignorieren diese nicht, ganz im Gegenteil. Wir haben mit einem Gastbeitrag von Raul Aguayo-Krauthausen die derzeit viel diskutierte Impfpriorisierung aufgegriffen. Dem Anspruch der Zeitschrift entsprechend widmet sich der Gastbeitrag der Frage, welche Reserven in der Impfpolitik von Bund und Ländern bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie aus dem Blickwinkel der Inklusion auszumachen sind. Philipp Jahn und Belinda Weiland ordnen die aktuelle Impfstrategie rechtlich ein. Sie erläutern die Rechtsgrundlagen der Priorisierung und spiegeln diese anhand der Prinzipien der UN-BRK.
Mit allen übrigen Beiträgen soll einmal mehr die Arbeitswelt aus Perspektive des Teilhaberechts beleuchtet werden. Die UN-BRK spielt eine anhaltend große Rolle, den allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen und deren gleichberechtige berufliche Teilhabe zugänglicher zu machen. Marianne Hirschberg beleuchtet in einem grundlegenden Aufsatz die Konzepte der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability and Health, ICF) und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und deren Beitrag zur Verwirklichung des Rechts auf Arbeit für Menschen mit Behinderung.
Schon heute spielt der Wissenschaftsbetrieb an deutschen Hochschulen eine wichtige Rolle, um Menschen mit Behinderungen Bildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungschancen zu eröffnen. Simone Franz hat sich aus der Perspektive einer Promovendin mit Behinderung den Alltagsbedingungen und beruflichen Möglichkeiten an der Universität und in der Wissenschaft für Lehrende und Studierende mit Behinderung/Beeinträchtigung gewidmet. In ihrem Beitrag befasst sie sich mit Barrieren und Potentialen einer digitalen und inklusiven Hochschullehre und zeigt Lösungsansätze für eine digitale Wissensvermittlung auf.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) spielt für die befristete Besetzung von Qualifikationsstellen im Hochschulbereich eine entscheidende Rolle. Die maximal zulässige Höchstbefristungsdauer von 6 Jahren bis zur Promotion und weiteren 6 Jahren nach der Promotion verlängert sich, wenn im Einzelfall eine Behinderung oder eine schwerwiegende chronische Erkrankung vorliegt. Andrea Ritschel und Katja Nebe befassen sich mit den Belangen chronisch kranker Wissenschaftler*innen und der ausnahmsweise zulässigen längeren Befristung nach dem WissZeitVG. Für Menschen mit psychischen Krankheiten stellen sich im Arbeitsleben ganz besondere Teilhaberisiken. Die UN-BRK verlangt auch besondere Vorkehrungen für einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz. Wie sich dies im Rahmen des gesetzlichen Kündigungsschutzes verwirklichen lässt, erläutert Alexander Tietz in seiner Anmerkung zu einer beachtenswerten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz.
Die Verwirklichung von Teilhabeabsichten ist für erwerbsgeminderte Menschen besonders erschwert. Petra Kaps und Julia Berthold befassen sich mit Herausforderungen, denen sich erwerbsgeminderte Personen gegenüber sehen, wenn sie ihre Rückkehrabsichten in den allgemeinen Arbeitsmarkt verwirklichen wollen. Die Arbeitsmarktteilhabe durch Rehabilitationsleistungen und die Sicherung der Lebensgrundlagen hängen eng miteinander zusammen. In einer grundlegenden Abhandlung zeigen Johanna Füssel, Lisa Konheiser, Jürgen Kruse und Samira Scholmann, welche lebensunterhaltssichernden Leistungen für Menschen ab Vollendung des 14. Lebensjahres, die nicht erwerbsfähig und/oder voll erwerbsgemindert sind, nach dem SGB II und SGB XII zustehen. Mit einer Anzeige über die Gründung der Wissenschaftlich-Medizinischen Allianz für Rehabilitation runden wir das Angebot zur Lektüre ab.
Für die Redaktion:
Katja Nebe
Alexander Tietz
Philipp Jahn
I N H A L T
Sozialpolitik und Rehabilitation
ICF und UN-BRK: Konzeptualisierung von Behinderung und ihr Beitrag zur Verwirklichung des Rechts auf Arbeit
Die Belange chronisch kranker Wissenschaftler* innen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Endstation? Barrieren und Potentiale in der digitalen Wissensvermittlung aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen im Hochschulkontext
Rechtsprechung
Auswirkungen psychischer Krankheiten im Bereich des Kündigungsschutzrechts Anmerkung zum Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 22.10.2019 – 8 Sa 3/19
Rechtsprechungsübersicht
Praxis der Rehabilitation
Inklusionsgerechte Impfstrategie? Eine rechtliche Einordnung
Impfpriorisierung und Inklusivität: Wie Deutschland bei beidem versagt
Aus Forschung und Praxis
Erwerbsminderung und Teilhabe am Arbeitsleben – Wie können Rückkehrabsichten verwirklicht werden?
Lebensunterhaltssichernde Leistungen nach SGB II und SGB XII für Menschen ab Vollendung des 14. Lebensjahres, die nicht erwerbsfähig und/ oder voll erwerbsgemindert sind
Infothek
Aktuelles aus der Praxis der Rehabilitation
Aus dem Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht
Veranstaltungen
Neuerscheinungen und Literaturempfehlungen
RP Reha | Ausgabe 1/2021
72 Seiten
ISSN 2366-7877
Der Preis enthält den ermäßigten Umsatzsteuersatz. Der Versand erfolgt kostenfrei.
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