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Register 2017–2019
RP Reha 2/2022
Schwerpunkt
Teilhabe und Selbstbestimmung besonders vulnerabler Menschen
E D I T O R I A L
Liebe Leserinnen und Leser,
bei Planung des Heftes schien die Corona-Pandemie noch die größte Sorge in der gesellschaftlichen Gegenwart zu sein. Der Angriff auf die Ukraine Ende Februar hat uns die Verletzlichkeit der Menschheit in dramatischer Weise verdeutlicht. Der Krieg in Europa löscht für die unmittelbar betroffenen Menschen Leben und damit Teilhabe ganz ultimativ aus. Der Krieg betrifft auch die Rehabilitation in Deutschland. Geflüchtete Menschen sind per se besonders in ihrer Gesundheit und Teilhabe gefährdet und unter den Geflüchteten sind Menschen mit Behinderungen. Politik und Zivilgesellschaft haben konkrete Hilfsangeboten organisiert, um insbesondere auch Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen in dieser humanitären Notlage zu erreichen.
Wir möchten ebenfalls ein Zeichen gegen Aggression und Terror setzen und haben eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts recherchiert. Am 4.11.2021 hat der 6. BSG-Senat (Az.: BSG B 6 KA 16/20 R), noch anlässlich der Fluchtsituation des Jahres 2015, eine Entscheidung der 87. Kammer des Sozialgerichts Berlin bestätigt. In den Entscheidungsgründen sind die Folgen von Flucht bzw. Fluchttraumatisierungen klar beschrieben. Die Entscheidung ist im Wortlaut (leicht gekürzt) abgedruckt, denn sie steht mit ihrer faktischen und rechtssystematischen Analyse für sich. Sie ist Beleg dafür, dass das Sozialrecht und insoweit die 2015 im Zuge der starken Zunahme von traumatisierten geflüchteten Personen neu geschaffene Regelung des § 31 Abs. 1 S. 2 Ärzte-ZV, sowie die Selbstverwaltung in deren Anwendung (hier namentlich der Zulassungsausschuss) sozial- und rechtsstaatliche Antworten geben und den besonderen Belangen von Menschen die Folter, Vertreibung oder sonstige schwere Formen von Gewalt erlitten haben, gerecht werden.
Ob die Versorgungsangebote die Menschen auch erreichen, ist ein Thema für die empirische Forschung. Passend zum aktuellen Anlass konnten wir eine Untersuchung der Universität Lübeck abdrucken. Anna-Lena Baasner, Hannes Banaschak und Matthias Bethge zeigen förderliche und hemmende Faktoren für die Beantragung medizinischer Rehabilitationsleistungen für Kinder und Jugendliche durch deren Eltern mit Migrationsbiografie auf. Vulnerable Gruppen sind auf besondere Beratungsangebote angewiesen. Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sind eine solche besonders vulnerable Gruppe, die über den üblichen Beratungs- und Unterstützungsbedarf hinaus ein besonderes Angebot benötigen. Im Interview erläutert Michaela Kusal am Beispiel des Beratungszentrums zur Inklusion Behinderter (BZI) an der Ruhr-Universität Bochum, wie wichtig eine passgenaue Beratung Studierender mit Behinderung ist und welche Rolle die überregionale Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung beim Deutschen Studentenwerk (IBS) dabei spielt. Das Heft bietet, im Anschluss an die Februarausgabe, einen weiteren Beitrag zur Inklusion im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Arne von Boetticher beleuchtet die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Die Europäische Union ist fortwährend Impulsgeber für das Antidiskriminierungsrecht und damit für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Clarissa von Drygalski widmet sich in ihrem Aufsatz der Strategie der Europäischen Kommission (2021–2030) für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und untersucht die bereits bestehenden rechtlichen Regelungen vor dem Hintergrund des nun vorgelegten Strategiepapiers und legt das Augenmerk dabei vor allem auf den Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben.
Das Recht der Teilhabe von Menschen mit Behinderung stellt mit seiner rechtsträgerübergreifenden Struktur besondere Anforderungen schon an die Ausbildung, um Konvergenz in der Leistungsgewährung zu erreichen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR), das Forum Sozialversicherungswissenschaft e.V. (FSVW) und die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS) haben den Arbeitskreis Hochschulen ins Leben gerufen. Ein Gespräch zwischen Helga Seel und Laurenz Mülheims gibt Aufschluss über die Arbeit und die Ziele des Arbeitskreises.
Katja Nebe
I N H A L T
Sozialpolitik und Rehabilitation
Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe
Die Teilhabe am Arbeitsleben in der EU-Strategie
Rechtsprechung
Urteil des BSG: Vertragspsychotherapeutische Versorgung von traumatisierten, nach Deutschland geflüchteten Menschen
Rechtsprechungsübersicht
Praxis der Rehabilitation
Vom „Arbeitskreis Hochschulen – Teilhabe und Inklusion“ (Gespräch)
Beratungsangebote für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen (Interview)
Aus Forschung und Praxis
Beantragung einer medizinischen Rehabilitation: Förderliche Faktoren und Barrieren für Eltern mit Migrationsbiografie
Infothek
Aktuelles aus der Praxis der Rehabilitation
Aus dem Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht
Veranstaltungen
Neuerscheinungen und Literaturempfehlungen
RP Reha | Ausgabe 2/2022
64 Seiten
ISSN 2366-7877
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