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RP Reha 1/2023
Schwerpunkt
Inklusiver Arbeitsmarkt?!
E D I T O R I A L
Liebe Leserinnen und Leser,
wie kann der Arbeitsmarkt offener, inklusiver und zugänglicher werden? Diese Frage wird in Deutschland spätestens seit dem Inkrafttreten der UN-BRK fortlaufend gestellt und der Gesetzgeber sucht angesichts anhaltender Exklusionsrisiken weiter nach Antworten, jüngst mit dem Entwurf des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Naheliegende Maßnahmen für ein verfolgtes Ziel lässt der jüngste Legislativvorschlag jedoch offen: Warum werden, entgegen der Ankündigung im Koalitionsvertrag und im aktuellen Gesetzentwurf (vgl. BRDrs. 682/22, S. 13), nicht auch die Instrumente gestärkt, die Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen nachweislich in Arbeit halten können, wie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) oder eine Stufenweise Wiedereingliederung am Arbeitsplatz nach Langzeiterkrankung (StW)? Der Gesetzgeber selbst geht von deren Schlüsselstellung und Wirksamkeit aus (vgl. nur BT-Drs. 18/9522, S. 228 und BT-Drs. 19/6337, S. 3, 68). Die höchstrichterliche Rechtsprechung meint, der Gesetzgeber müsse transparenter kodifizieren, damit auch die einzelnen Beschäftigten ihre Rechte durchsetzen können (BAG, Urteil v. 07.09.2021, 9 AZR 571/20). Wie schon an anderer Stelle wird daher auch hier in einer kurzen Stellungnahme von Katja Nebe unterstützt, diese Durchsetzungslücke jetzt rasch im Zuge des aktuellen Gesetzesvorhabens zu schließen.
Wir haben den Erhalt des Arbeitsverhältnisses in den Mittelpunkt dieses Heftes gestellt. Vier Beiträge widmen sich dem Return to work. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) nimmt zur Information über die BEM-Pflichten und die Koordinierung der Teilhabeleistungen eine wichtige Koordinierungs- und auch Konkretisierungsaufgabe wahr (vgl. auch BT-Drs. 19/2041, S. 18). Thomas P. Stähler gibt einen Überblick über den aktuellen Stand aus der Perspektive der BAR. In jedem BEM spielt der Datenschutz eine zentrale Rolle. Eberhard Kiesche fasst die datenschutzrechtlichen Vorgaben zusammen und erläutert basierend auf seiner langjährigen Beratungspraxis, wie Vertrauen ins BEM erreicht werden kann. Vertrauen im BEM kann zudem durch die nunmehr ausdrücklich gestattete Hinzuziehung einer Vertrauensperson gestärkt werden. Die Neuregelung in § 167 SGB IX wird von Cathleen Rabe-Rosendahl und Wolfhard Kohte unter systematischen und praktischen Aspekten analysiert und in einen größeren Zusammenhang gestellt. Für einen gelingenden Return to work braucht es außerbetriebliche Unterstützungsnetzwerke, wie z.B. die Reha-Fachberatung der Gesetzlichen Rentenversicherung. Ob und wie hier die Reformvorgaben implementiert worden sind, wird im Projekt „Begleitung und Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Rahmen der Reha-Fachberatung“ an den Universitäten Lübeck und Halle untersucht. Darüber berichten Anna-Lena Baasner, Stella Lemke, Linda Albersmann und Stefanie Gröhl.
Ein inklusiver Arbeitsmarkt hängt vor allem auch von der Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderungen ab. Im Artikel „Inklusiver arbeiten, zusammenarbeiten und führen“ berichten die Autorinnen Isabell Lülf, Jana Bauer, Veronika Chakraverty, Susanne Groth und Mathilde Niehaus über Erfahrungen mit einer Sensibilisierungskampagne an einer Hochschule. In gewohnter Manier öffnet sich auch dieses Schwerpunktheft für andere hoch aktuelle Fragen der Rehabilitation. Annette Tabbara befasst sich in ihrem Aufsatz mit dem Gesetz zur Triage im Gesundheitswesen und setzt sich mit den ethisch anspruchsvollen Zuteilungsentscheidungen bei nicht ausreichenden Behandlungskapazitäten auseinander.
Katja Nebe
I N H A L T
Sozialpolitik und Rehabilitation
Inklusiver arbeiten, zusammenarbeiten und führen – Erfahrungen mit einer Sensibilisierungskampagne an einer Hochschule
Das Gesetz zur Triage im Gesundheitswesen
Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes – ohne BEM und STW
Rechtsprechung
Rechtsprechungsübersicht
Praxis der Rehabilitation
„Return to work“ – aus spezifischer Perspektive der BAR
Beschäftigtendatenschutz schafft Vertrauen ins BEM
Aus Forschung und Praxis
Die neue Vertrauensperson im betrieblichen Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 S. 2 SGB IX
Die Reha-Fachberatung als Instrument zur Teilhabe am Arbeitsleben
Infothek
Aktuelles aus der Praxis der Rehabilitation
Aus dem Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht
Veranstaltungen
Neuerscheinungen und Literaturempfehlungen
RP Reha | Ausgabe 1/2023
56 Seiten
ISSN 2366-7877
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