Fachzeitschrift RP-Reha | Ausgabe 3/2023 – Schwerpunkt: Prävention und Vernetzung
Fachzeitschrift RP-Reha | Ausgabe 3/2023 – Schwerpunkt: Prävention und Vernetzung

RP Reha 3/2023

Schwerpunkt

Prävention und Vernetzung

E D I T O R I A L

Liebe Leserinnen und Leser,

unter dem Titel „Prävention und Vernetzung“ widmet sich unsere Sommer­aus­gabe Themen, deren Aktualität spätestens in diesem Sommer viele zumindest mittelbar gespürt haben dürften. Wenn Dienst­leis­tungen mangels Personal nicht erbracht werden, trübt das die Urlaubs­stimmung. Wenn Dienst­pläne mit viel zu knapper Personal­decke auf­recht­erhalten werden (müssen), beschleu­nigt das einen Teufels­kreis von Gesund­heits­gefähr­dung und Arbeits­ausfall und Versor­gungs­lücken. Nach­haltig­keit gilt vor allem auch für die Personal­arbeit. Und auch wenn jede Branche ihre spezi­fischen Heraus­forde­rungen hat, auf grund­legende Präven­tions­kon­zepte kann gerade gegen­wärtig kein Betrieb mehr verzichten.

Im kommenden Frühjahr, am 1.5.2004, steht der 20. Geburtstag des BEM (Betrieb­liches Einglie­derungs­mana­gement, jetzt in § 167 SGB IX geregelt) an. Es hat sich viel getan, aber längst noch nicht genug. In vier Beit­rägen werden aktueller Forschungs­stand und darauf gestützte praxis­relevante Empfeh­lungen berichtet. Eröffnet wird mit dem Aufsatz „Lotsen und Netz­werke – Entwick­lungen in der betrieb­lichen Gesund­heits­politik“ von Wolfhard Kohte und Susanne Kaufmann. Anschaulich wird aus der empirischen Forschung berichtet, dass Betriebe und Beschäf­tigte zusätzlich zu den Ansprech­stellen und Informa­tionen der Leistungs­träger auch Personen bzw. niedrig­schwellige Insti­tuti­onen benötigen, von denen Lösungs­wege und Hilfen aufgezeigt werden und die bei der Antrag­stellung unter­stützen. Beide schlagen hierfür „Lotsen“ vor und zeigen zugleich, wo diese je nach Branche bereits einge­setzt werden. Ebenso metho­disch basiert und zugleich praxis­orien­tiert führen Marianne Giesert und Tobias Reuter in ihrem Beitrag in das „Rahmen­konzept Arbeits­fähig­keits­coaching“ im Kontext des BEM und unter beson­derer Berück­sich­tigung psychischer Beein­träch­tigungen. Anschaulich wird ein Fall­beispiel berichtet. Das BEM ist gesetzlich klar konturiert und macht die Verbind­lichkeit dieser Vorgaben an den koope­rativen und organi­sierten Such­prozess regel­mäßig deutlich. Auf betrieb­licher Ebene bedarf es der Ausge­staltung der BEM-Verfahren je nach Branche, Betrieb und Einzelfall. Für diese Vielfalt der Prozess­abläufe kann Verbind­lichkeit im Wege von Betriebs- oder Dienst­ver­ein­barungen geschaffen werden. Eberhard Kiesche erläutert anhand von acht BEM-Grund­sätzen erfor­derliche Regel­ungen für eine BEM-Verein­barung. Der Beitrag zielt darauf, der Praxis brauch­bare Empfeh­lungen zu geben. So ist u.a. ein Vorschlag für eine Erklärung zur Vertrau­lich­keit und Ver­schwie­genheit einer im BEM-Team mit­wir­kenden Person abgedruckt.

Für den nachhaltigen Einstieg nach längerer Arbeits­un­fähig­keit hat sich die Stufen­weise Wieder­ein­glie­derung (StW) bewährt. Auf der Grund­lage bis­heriger höchst­richter­licher Recht­sprechung war ganz ü̈ber­wiegend ange­nom­men worden, dass Besch­äftigte während einer StW ein Recht auf Fahrt­kosten­erstat­tung haben. Das Landes­sozial­gericht Sachsen sieht dies nun anders. Nach Zulas­sung der Revision zum Bundes­sozial­gericht sind dort zwei Verfahren anhängig (Akten­zeichen dort B 1 KR 4/23 R und B 1 KR 7/23 R). In ihrem Aufsatz setzen sich Linda Albersmann und Katja Nebe aus­führlich mit dem Streit­stand ausein­ander. Dabei zeigen sie, wie wichtig es ist, bei der Aus­legung und Anwen­dung der einzelnen Rechts­normen das aktuelle gesetz­liche Leitbild (einge­läutet schon mit dem SGB IX) und die dynamische rehabili­tations- und sozial­wissen­schaft­liche Entwick­lung zu berück­sichtigen.

Belinda Weiland hat für die Redaktion in der Rubrik „Inter­natio­nales“ grund­legende Informa­tionen zum Staaten­berichts­ver­fahren zur UN-BRK zusammen­gestellt. Damit wollen wir auf das aktuell laufende Verfahren auf­merk­sam machen. Im September 2022 hat der Aus­schuss bereits mit der „Allge­meine[n] Bemerkung Nr. 8 zum Recht auf Arbeit und Beschäf­tigung“ auf grund­sätz­lichen Reform­bedarf zur Umset­zung von Art. 27 UN-BRK hinge­wiesen. Die dazu näher erläu­terten Verpflich­tungen und Aufga­ben der Vertrags­staaten sind auch für die Bundes­republik höchst relevant und deshalb ist hier auch die dazu veröffent­lichte Infor­mation der Monito­ring­stelle abgedruckt.

Katja Nebe

 

I N H A L T

Sozialpolitik und Rehabilitation


Lotsen und Netzwerke – Entwicklungen in der Betrieblichen Gesundheitspoliktik

Rechtsprechung

Fahrtkostenerstattung bei stufenweiser Wiedereingliederung – ein aktuelles und zugleich kritisches Rechtsprechungsreview

Rechtsprechungsübersicht

Praxis der Rehabilitation

BEM bei psychischer Beeinträchtigung – das Rahmenkonzept Arbeitsfähigkeitscoaching

Betriebs- oder Dienstvereinbarungen als Rahmenbedingung für ein nachhaltiges BEM

Internationales

Staatenberichtsverfahren zur UN-Behindertenrechtskonvention


Infothek

Aktuelles aus der Praxis der Rehabilitation

Aus dem Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht

Veranstaltungen/Webinare

Neuerscheinungen und Literaturempfehlungen


 

RP Reha | Ausgabe 3/2023
76 Seiten
ISSN 2366-7877
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