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RP Reha 4/2023
Schwerpunkt
Teilhabeforschung und Teilhabeberichterstattung
E D I T O R I A L
Liebe Leserinnen und Leser,
mit der Teilhabeforschung profiliert sich ein neues Forschungsfeld. Teilhabeforschung bündelt die vielfältigen wissenschaftlichen Bemühungen, die Teilhabe als Ankerpunkt setzen, um Behinderung in ihrer rechtlichen, kulturellen und sozialen Dimension zu erforschen. Die deutschsprachige Forschung zum komplexen Phänomen der Beeinträchtigung und Behinderung hat sich über die Jahre stark ausdifferenziert und umfasst mittlerweile unterschiedliche Disziplinen und Fachgebiete. Für das Feld der Rehabilitation ist die Teilhabeforschung deshalb von Bedeutung, weil sie sich zum einen mit dem in Recht und Praxis der Rehabilitation normativ wichtigen Begriff der Teilhabe auseinandersetzt. Zum anderen kann das System der Rehabilitation selbst ein wichtiger Promotor der Teilhabeforschung sein, wenn es darum geht, das Wissen um wirksame Leistungen zur Teilhabeförderung von Menschen mit Behinderungen zu erweitern.
Teilhabeforschung zielt darauf, der Auseinandersetzung mit Fragen der Teilhabe das notwendige wissenschaftliche Fundament zu geben. Ein solches Fundament braucht den lebendigen Diskurs zum Begriff der Teilhabe, und es braucht verlässliche Daten zum Stand der Teilhabe und ihrer Entwicklung. Deutschland hat sich mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, geeignete Informationen, einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten, zu sammeln, die es ermöglichen, politische Konzepte zur Durchführung des Übereinkommens auszuarbeiten und umzusetzen. Insbesondere die Teilhabeberichte der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen legen jedoch offen, dass bislang in vielen Lebensbereichen und zu unterschiedlichen Personengruppen fundiertes Wissen über Teilhabechancen und Risiken der Diskriminierung und Ausgrenzung fehlen.
Mit der „Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ ist der Versuch unternommen, zumindest einige der Forschungslücken zu schließen. Insbesondere für die Politik soll die Repräsentativbefragung im Zusammenspiel mit dem Teilhabebericht zukünftig ein „social monitoring“ ermöglichen und Hinweise auf besondere Problemlagen sowie Handlungsnotwendigkeiten geben. Auch Erfolge im Sinne verbesserter Lebenslagen und Teilhabemöglichkeiten können durch die als Panelstudie angelegte Repräsentativefragung sichtbar werden. Der Datenschatz der Repräsentativbefragung ist jedoch noch längst nicht gehoben. Eine konsequente Verschränkung mit der Teilhabeberichterstattung ist erst mit dem nächsten, vierten Teilhabebericht der Bundesregierung zu erwarten. Außer dem 2022 erschienenen Abschlussbericht liegen so gut wie keine weiteren Auswertungen der Daten der Repräsentativbefragung vor, schon gar nicht solche, die spezielle Fragen der Teilhabe, einzelne Lebensbereiche, Lebensphasen oder Personengruppen vertiefend in den Blick nehmen. Erstaunlich ist, dass die Repräsentativbefragung in den Wissenschaften und in der Fachpraxis der Rehabilitation bislang kaum rezipiert wird.
Vor diesem Hintergrund ist es Ansinnen des vorliegenden Heftes, die Teilhabeforschung in Bezug zu setzen zur Teilhabeberichterstattung als Grundlage für eine wissensbasierte Sozialpolitik und Fachpraxis der Rehabilitation und Teilhabe. In diesen Kontext wird auch die „Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ gesetzt, auf die sich vier Beiträge dieses Heftes beziehen. Angereichert durch Beiträge zu weiteren Studien und Initiativen der Teilhabeforschung wird die Dynamik des Forschungsfeldes deutlich, zugleich ihr Potenzial für die Rehabilitation.
Im ersten Beitrag stellen Annette Tabbara und Michael Maschke die Bedeutung einer menschenrechtsbasierten Teilhabeforschung und Teilhabeberichterstattung für den politischen Raum heraus. Sebastian Link und Jacob Steinwede skizzieren das Forschungsdesign der „Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ und geben mit der Analyse des gesellschaftlichen Zugehörigkeitsgefühls ein Anwendungsbeispiel. Auch Ingmar Steinhart bezieht sich u.a. auf die Repräsentativbefragung und nimmt die Teilhabesituation von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den Blick. Welche Ergebnisse zur Teilhabe am Arbeitsleben die Repräsentativbefragung hervorbringt und wie diese im Abgleich mit bisherigen Datenquellen einzuordnen sind, ist Gegenstand des Beitrags von Angela Rauch. Janine Lange präsentiert das Projekt „Teilhabeforschung: Inklusion wirksam gestalten“ des Paritätischen Gesamtverbands, das auf Auswertungen des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) basiert. Friedrich Dieckmann und Mathilde Niehaus stellen das bundesweite Aktionsbündnis Teilhabeforschung vor als eine Initiative, die sich für die Profilierung der Teilhabeforschung einsetzt. Mit der Bedeutung der Teilhabeforschung für die Rehabilitationsforschung setzen sich Thorsten Meyer-Feil, Anke Menzel-Begemann und Marco Streibelt auseinander.
Markus Schäfers
Gudrun Wansing
(Gasteditor*innen dieser Ausgabe)
I N H A L T
Sozialpolitik und Rehabilitation
Teilhabeforschung: menschenrechtsbasiert und partizipativ
Rechtsprechung
Rechtsprechungsübersicht
Aus Forschung und Praxis
Das Gefühl gesellschaftlicher Zugehörigkeit: Menschen mit und ohne Behinderungen im Vergleich
Psychisch wesentlich beeinträchtigt – immer noch kein gutes Leben?!
Teilhabe am Arbeitsleben: Relevanz der Teilhabebefragung für die arbeitsmarktliche Teilhabeberichterstattung
Projekt „Teilhabeforschung: Inklusion wirksam gestalten“
Aktionsbündnis Teilhabeforschung – neue Forschungsperspektiven zu Lebenslagen und Partizipation von Menschen mit Behinderungen
Bedeutung der Teilhabeforschung für die Rehabilitationsforschung
Infothek
Aktuelles aus der Praxis der Rehabilitation
Aus dem Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht
Veranstaltungen/Webinare
Neuerscheinungen und Literaturempfehlungen
RP Reha | Ausgabe 4/2023
60 Seiten
ISSN 2366-7877
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