Fachzeitschrift RP-Reha | Ausgabe 2/2024 – Schwerpunkt: Soziales Entschädigungsrecht und Inkrafttreten des SGB XIV
Fachzeitschrift RP-Reha | Ausgabe 2/2024 – Schwerpunkt: Soziales Entschädigungsrecht und Inkrafttreten des SGB XIV

RP Reha 2/2024

Schwerpunkt

Soziales Entschädigungsrecht und Inkrafttreten des SGB XIV

E D I T O R I A L

Liebe Leserinnen und Leser,

das Soziale Entschädigungsrecht (SER) hat seit 1.1.2024 ein eigenes Buch im Sozial­gesetz­buch[-nbsp]– das SGB XIV. Transpa­renter als bisher in verschie­denen Einzel­gesetzen werden die Leis­tungen für die Opfer bestimmter schädi­gender Ereig­nisse zusam­men­gefasst. Damit tritt das SGB XIV für die Opfer beider Welt­kriege anstelle des Bundes­versor­gungs­gesetzes (BVG), für Gewalt­opfer anstelle des Opfer­ent­schädi­gungs­gesetzes (OEG), für Impf­geschä­digte anstelle der §§ 60 bis 64 Infektions­schutz­gesetz (IfSG) und für im Zivil­dienst Geschä­digte anstelle von §§ 47 bis 51 Zivil­dienst­gesetz (ZDG). Die Gesamt­reform zielt zugleich auf eine inhalt­liche Moder­nisie­rung. Zu Kern­punkten zählen (1) die Ergän­zung des Gewalt­begriffs im Bereich der Gewalt­opfer­ent­schä­digung um Formen psychischer Gewalt, (2) die Mehr­leis­tungen im Bereich psycho­thera­peu­tischer Maß­nahmen, um die seelische Ver­fas­sung der Betrof­fenen zu verbes­sern, (3) die Stär­kung der Teil­habe durch die Veran­kerung von Teilhabe­leis­tungen grund­sätzlich ohne Einsatz von Ein­kommen und Vermögen und (4) die Einführung von Schnellen Hilfen (Trauma­ambu­lanzen und Fall­manage­ment), niedrig­schwellig zugänglich in einem neuen Erleich­terten Verfahren, vgl. § 115 SGB XIV. Die Reform wurde Ende 2019 verab­schiedet und das SGB XIV am 19.12.2019 im Bundes­gesetz­blatt verkündet. Mit der Ausgabe 3/2019 der RP Reha haben wir den Diskus­sions­stand seinerzeit kritisch reflektiert.

Jetzt ist erneut ein guter Zeitpunkt für ein Schwer­punk­theft. Das SGB XIV soll, so auf S. 2 der Gesetzes­begrün­dung (BT-Drs. 19/13824), „einen bürger­nahen Zugang zu den Leis­tungen der Sozialen Entschä­digung eröffnen […]. Die anwender­freund­liche Aus­richtung des SGB XIV soll […] eine hohe Qualität bei der Durch­führung des SER sichern.“ Solche Verlaut­barungen haben starke Hoffnungen geweckt. Um sie zu erfüllen, muss das geschrie­bene Recht auch gelebt werden. Das setzt vor allem Reform­willen bei allen vollzie­henden Akteuren voraus, begonnen mit einer SGB XIV-freund­lichen Haltung, einem gemein­samen inter­diszipli­nären Verständnis in der Umset­zungs- und Verwal­tungs­praxis sowie der Bereit­schaft zur gesetz­lichen Nach­besse­rung, wenn sich fundierte Hinweise auf Lücken ergeben. Mit diesem Heft wollen wir Anstöße für den Umset­zungs­bedarf geben.

Die Leistungsbewilligung hängt häufig von der gutachter­lichen Fest­stellung eines anerkannten schädi­genden Ereignisses und der hierauf zurück­gehenden Gesund­heits­schädi­gung ab. Betroffene mit psychischen Schädi­gungs­folgen erfahren bei Anwendung der aus dem Straf­prozess stammenden Glaub­haftig­keits­begut­achtung epistemische Unge­rechtig­keit, die dem Reform­anliegen zuwider­läuft. Jörg M. Fegert erläutert, wie eine durch klinisches Wissen fundierte Begut­achtung die Referenz­maßstäbe des SER tatsächlich berück­sichtigen kann und wo an verschie­denen Stellen der Versor­gungs­medizin­verord­nung konkreter Ände­rungs­bedarf besteht. Die seit 1.1.2021 geltenden psycho­thera­peu­tischen Inter­ventionen in Trauma­ambu­lanzen, §§ 31 ff. SGB XIV, spielen eine beson­dere Rolle im modernen SER. In drei Artikeln berichten Autor*innenteams (Isabella Flatten-Whitehead, Cedric Sachser, Stefanie Franke, Miriam Rassenhofer, Jelena Gerke, Marc Giesmann, Lina Specht, Julia Schellong, Ingo Schäfer, Jörg M. Fegert) der Ulmer Uni-Klinik für Kinder- und Jugend­psychiatrie/Psycho­therapie über aktuelle Projekt­ergeb­nisse. Sie stellen ein Curriculum für Therapeut*innen in Trauma­ambu­lanzen und versor­gungs­medizi­nische Gutachter*innen zur Fort­bildung und Qualifi­zierung vor, berichten über hinder­liche Faktoren bei der Antrag­stellung aus Sicht von Gewalt­opfern und identifi­zieren Gelingens­bedin­gungen zur Einfüh­rungen von Trauma­ambu­lanzen.

Dass sich in der vierjährigen Zwischen­phase zwischen der Verab­schie­dung und dem Inkraft­treten des SGB XIV noch Ände­rungen ergeben, ist nahe­liegend. Annette Tabbara gibt einen Überblick über die gesetz­lichen Ände­rungen. Kerstin Feldhoff befasst sich mit der Erweite­rung des Gewalt­begriffs aus Gender­pers­pektive und diskutiert, inwieweit der erweiterte Gewalt­begriff v.a. weiblichen Opfern von Partner­schafts­gewalt die Durch­setzung eines Entschä­digungs­anspruchs erleichtert. Mit Recht­sprechungs­übersicht und Infothek wird das Heft abgerundet.

Katja Nebe und Jörg M. Fegert

 

I N H A L T

Sozialpolitik und Rehabilitation

Änderungen im sozialen Entschädigungsrecht und im Recht der Sozialhilfe –
das SGB XII/SGB XIV Anpassungsgesetz

Rechtsprechung

Rechtsprechungsübersicht

Aus Forschung und Praxis

Heilberufliche Begutachtung von Betroffenen im Verfahren nach dem SGB XIV

Curriculum für therapeutische Traumaambulanztätigkeiten und versorgungsmedizinische Begutachtung nach dem sozialen Entschädigungsrecht (SER)

Hinderliche Faktoren bei der OEG-Antragsstellung aus Sicht von Betroffenen
„Dein Weg durchs OEG“ – eine partizipative Online-Umfrage

Projekt hilft: Gelingensbedingungen der Einführung von Traumaambulanzen

Entschädigung für Opfer von Partnerschaftsgewalt:
Ausgewählte Aspekte des „neuen“ SGB XIV


Infothek

Aktuelles aus der Praxis der Rehabilitation

Aus dem Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht

Veranstaltungen

Neuerscheinungen und Literaturempfehlungen


 

RP Reha | Ausgabe 2/2024
64 Seiten
ISSN 2366-7877
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