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RP Reha 2/2025
Schwerpunkt
Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt
E D I T O R I A L
Liebe Leserinnen und Leser,
kaum ein Rechtsgebiet wird durch seine Historie so geprägt wie das Rehabilitations- und Teilhaberecht. Über Jahrhunderte ist das Behindertenrecht sehr zersplittert gewachsen. Der sozialpolitische Aufbruch in den 70er Jahren bewirkte in der damaligen Bundesrepublik wichtige Koordinierungen, allerdings nicht zugunsten aller Menschen mit Behinderungen. Die Fortschritte durch das aus dem Jahr 1974 stammende Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (das sogenannte Reha-AnglG) erreichte nicht alle gleichermaßen. Für die Gruppe der von Geburt an behinderten und auf die Eingliederungshilfeleistungen des damaligen Bundessozialhilfegesetzes angewiesenen Menschen blieb es bei der Zersplitterung, denn sie wurden nicht in den Anwendungsbereich des Reha-AnglG einbezogen. Diese Folgen sind weitreichend. Sie sollten spätestens mit dem 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz (BTHG) überwunden werden. Das Ziel, die Eingliederungshilfe aus der bedürftigkeitsabhängigen Sozialhilfe herauszulösen, war eines der zentralen Anliegen. Die Umgestaltung der Strukturen von der institutions- zur personzentrierten Versorgung hat in einer Weise Aufmerksamkeit und Kräfte gebündelt, dass die Vielfalt der von der BTHG-Reform betroffenen Menschen nicht ausreichend im Blick behalten worden ist. In seinen Teilhabeempfehlungen an die Politik unterstreicht der Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, dass deutlicher binnendifferenziert werden muss. Negierte Differenzierung je nach Beeinträchtigung sind zudem verfassungswidrig, so aktuell das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 22. November 2023 in Leitsatz Nr. 2: „Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG findet auch Anwendung auf Benachteiligungen von Menschen mit einer bestimmten Behinderung gegenüber Menschen mit einer anderen Behinderung.“ Und neben der Vielfalt der Beeinträchtigungsformen beeinflussen andere Vielfaltsdimensionen die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe. Angesichts der dynamischen gesellschaftlichen Entwicklungen ist zu erwarten, dass sich die über Jahrzehnte verfestigten Binnendiskriminierungen innerhalb der Menschen mit Behinderungen im Zuge intersektioneller Benachteiligungen noch verschärfen. Es ist daher dringend an der Zeit, die wechselseitige Beeinflussung von Vielfaltsdimensionen und (Schwer-) Behinderung genereller zu beleuchten. Gemeinsam mit vier wissenschaftlichen Kooperationspartnern betreibt die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) das Forschungsprojekt „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht (VinkA)“, finanziert aus der Ausgleichsabgabe. Das vorliegende Heft setzt den Schwerpunkt auf Vielfaltsdimensionen im Kontext von Behinderung, Partizipation und Teilhabe, vor allem in der Arbeitswelt. Beiträge in diesem und dem nächsten Heft skizzieren das „VinkA“-Projekt genauer. Dazu finden sich ein grundlegender Einführungsteil, der leicht angepasste Projektantrag von 2023, und Teilbeiträge von drei Standorten.
Karina Weinert, Hanna Zieschang und Tobias Belz veranschaulichen in ihrem Artikel „Wir sind viele – wir sind vielfältig“, dass auch die Unfallversicherung die Vielfalt in der Arbeitswelt zu ihren Gestaltungsaufgaben zählt. In einer aufschlussreichen Doppelbesprechung zweier sozialgerichtlichen Entscheidungen erläutert Sören Hohner „De[n] lange[n] Weg zur Anerkennung: Studienförderung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III“.
Rechtsprechungsübersicht und Infothek runden das Heft wie immer ab.
Katja Nebe und
Matthias Schmidt-Ohlemann
I N H A L T
Sozialpolitik und Rehabilitation
Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht (VinkA). Ein kooperatives Forschungs- und Umsetzungsprojekt der DVfR
Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Einwanderungsgeschichte
Teilprojekt der Humboldt-Universität zu Berlin im Rahmen des Projektes VinkA
Erschwerte berufliche Teilhabe bei besonderer Vulnerabilität – Lücken im Teilhaberecht bzw. seiner Durchsetzung?
Teilprojekt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Rahmen des Projektes VinkA
Rechtsprechung
Der lange Weg zur Anerkennung: Studienförderung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III
Anmerkungen zu den Urteilen des SG Mannheim vom 24.05.2022 – S 6 AL 49/22 und LSG Baden-Württemberg vom 19.03.2024 – L 13 AL 1836/22
Rechtsprechungsübersicht
Praxis der Rehabilitation
Mit der Vielfalt des Jobcoachings zum inklusiveren Arbeitsmarkt
Aus Forschung und Praxis
Wir sind viele – wir sind vielfältig
Infothek
Aktuelles aus der Praxis der Rehabilitation
Aus dem Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht
Veranstaltungen
Neuerscheinungen und Literaturempfehlungen
V O R S C H A U
RP Reha 3/2025
Schwerpunkt: Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt (Teil 2)
erscheint im August 2025
RP Reha | Ausgabe 2/2025
60 Seiten
ISSN 2366-7877
Der Preis enthält den ermäßigten Umsatzsteuersatz. Der Versand erfolgt kostenfrei.
34,00 €