Fachzeitschrift RP-Reha | Ausgabe 3/2026 – Schwerpunkt: Unfähig? Teilhabe durch personzentrierte Befähigung!
Fachzeitschrift RP-Reha | Ausgabe 3/2026 – Schwerpunkt: Unfähig? Teilhabe durch personzentrierte Befähigung!

RP Reha 3/2026

Schwerpunkt

Unfähig? Teilhabe durch personzentrierte Befähigung!

E D I T O R I A L

Liebe Leserinnen und Leser,

können Rehabilitations- und Teilhabe­leistungen versagt werden, weil die Beein­träch­tigung zu stark oder weil die Umge­bung zu exklu­die­rend ist? Derlei menschen­recht­lich höchst proble­ma­tische Pers­pek­tive taucht in der gegen­wär­tigen Debatte über Kosten­ein­spa­run­gen und Reform­druck häu­figer auf. Der BGH hält jedenfalls das Allge­meine Gleich­be­hand­lungs­gesetz (AGG) für nicht so weit­gehend, dass private Reha-Klinik­betreiber daraus zur Ermög­lich­ung von Teil­habe für behin­derte Reha­bili­tanden ver­pflichtet werden können (BGH, 21.5.2026, III ZR 56/25: abge­lehnt ein Anspruch auf Behand­lung einer blinden Patientin in einer Reha-Klinik, ohne nach etwa­igen mög­lichen ange­mes­senen Vor­keh­run­gen gefragt zu haben). Ver­gleich­bar beden­klich hatte schon das Bun­des­sozial­gericht 2004 einer Pflege­heim­bewoh­nerin Reha­bili­tations­leis­tungen versagt, weil sie mangels eigen­gesteu­erter Bestim­mungs­mög­lich­keit nicht mehr verant­wor­tungs­bewusst über das eigene Schick­sal bestimmen könne, damit quasi zum „Objekt der Pflege“ gewor­den sei und eine Reha­bili­tation man­gels Erfolgs­aus­sich­ten nicht mehr mög­lich und der Ist‍-‍Zustand der Behin­de­rung nicht mehr beheb­bar sei (so BSG, 22. 07. 2004, B 3 KR 5/03 R). Trotz deut­licher Kritik in der Lite­ratur (vgl. Rossbruch PflR 2005, 42) folgten Instanz­gerichte dieser, mit der verfas­sungs­recht­lich garan­tierten Menschen­würde schwer verein­baren Rechts­anwen­dung (so das SG Leipzig, 04. 07. 2006, S 8 KR 208/05). Der Gesetz­geber stellte klar, dass der Hilfs­mittel­anspruch zum Behin­derungs­aus­gleich nicht von einer an der Beeint­räch­tigungs­schwere zu bemes­senden Teil­habe­fähig­keit abhängt (vgl. § 33 Abs. 1 S. 3 SGB V). Das sollte selbst­redend und im Lichte der ICF (Inter­natio­nale Klassi­fika­tion der Funk­tions­fähigkeit, Behin­de­rung und Gesund­heit) und UN-Behin­derten­rechts­kon­vention zu ver­allge­meinern sein. Die person­zen­trierte Vorge­hens­weise im Sinne des bio‍-‍psycho­sozi­alen Modells der ICF wurde schon vor 20 Jahren als „ein Bei­trag zur Weiter­ent­wick­lung der Effek­tivität reha­bili­tativer Maß­nahmen, insbe­son­dere der Bedarfs­gerech­tigkeit“ ange­sehen (vgl. schon ICF-Praxis­leit­faden 1, Träger­über­grei­fender Leit­faden für die prak­tische Anwen­dung der ICF beim Zugang zur Reha­bili­tation, BAR, 2006, S. 8). Eine stär­kere Per­sonen­zen­trie­rung war zudem zen­trales Anliegen des BTHG-Reform-Pro­zesses. Aktuell droht der pro­gres­sive Prozess zu stocken. Aus der Reha­bili­tations­wissen­schaft kommt Wider­spruch. C. Egen, J. Gartmann, C. Armbruster, T. Busche, M. Schmidt-Ohlemann und M. Bethge haben eine Kurz­version des Positions­papiers der Wissen­schaft­lich- Medizi­nischen Allianz für Reha­bili­tation (WMAR) „Medi­zi­nische Reha­bili­tation von Menschen mit vor­beste­henden Beein­träch­tigungen/Behin­de­rungen – Heraus­forde­rungen und Handl­ungs­bedarfe“ geliefert. Sie zeigen, wie mit­hilfe des Kon­strukts der „Reha­bili­tations­fähigkeit“ Versor­gungs­aus­schlüsse für Menschen mit schweren und kom­plexen Beein­träch­tigun­gen begründet bzw. mani­festiert werden und plädieren statt­dessen zugun­sten einer Teil­habe­ziel­orien­tierung. Hieran schließt inhalt­lich der Beitrag zur Rolle indivi­dueller und selbst­be­stimmter Teil­habe­ziele bei der Perso­nen­zentrie­rung in der sozial­recht­lichen Bedarfs­ermitt­lung von K. Keller, M. C. Münchmeyer, R. Weißmann, J. Behrens, A. Jakoby, S. Grotkamp, M. Kirschneck, J. Langemeyer, B. v.vRaison, U. Schwegler und S. Staubli unmittelbar an.

Weitere Beiträge veranschau­lichen person­zen­trierte Teil­habe­leis­tungen zur Befä­higung von Menschen, so F. Kluge mit der zustim­menden Urteils­anmer­kung zum Ver­waltungs­gericht Freiburg über eine Schul­beglei­tung an einer Regel­schule oder B. Dose mit der genauen Durch­sicht des Entwurfs einer Verord­nung zur Ver­wen­dung von Kommuni­kations­hilfen für hör- oder sprach­behin­derte Personen in Gerichts­ver­fahren (GHKV). L. Franz und V. Specht erör­tern den Rechts­rah­men und die Instru­mente zum bes­seren Schutz vor Gewalt in der häus­lichen Pflege. Wichtig zur Effek­tivie­rung von Teil­habe­leis­tungen ist die unbüro­kra­tische Bera­tung über diese. Einen Über­blick über die Bera­tungs­tätig­keiten der Einheit­lichen Ansprech­stellen für Arbeit­geber (EAA) liefern S. Lamb, S. Schulze, B. Pelka, J.‍-‍T. Kuhn und J. York.

Das für diese Ausgabe ursprünglich angekündigte Titel­thema „Verein­barkeit trotz Pflege von Ange­hörigen?!“ mussten wir aus den o.g. Gründen der Aktu­alität auf das nächste Heft ver­schieben. Wir bitten unsere Leser­schaft um Verständnis.

Katja Nebe

 

I N H A L T

Sozialpolitik und Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation von Menschen mit vorbestehenden Beeinträchtigungen
– Herausforderungen und Handlungsbedarfe

Rechtsprechung

Eingliederungshilfe gem.§ 35a Abs. 1 SGB VIII in Form von Schulbegleitung an einer Regelschule bei ADHS

Rechtsprechungsübersicht

Praxis der Rehabilitation

Die Rolle individueller und selbstbestimmter Teilhabeziele bei der Personenzentrierung in der sozialrechtlichen Bedarfsermittlung

Aus Forschung und Praxis

Beratungsstatistiken der einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) im Kontext heterogener Trägerstrukturen

Schutz vor Gewalt in der häuslichen Pflege

Entwurf einer Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (GKHV)


Infothek

Aktuelles aus der Praxis der Rehabilitation

Aus dem Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht

Veranstaltungen/Webinare

Neuerscheinungen und Literaturempfehlungen


V O R S C H A U

RP Reha 4/2026
Schwerpunkt: Vereinbarkeit trotz Pflege von Angehörigen?!
erscheint im November 2026


 

RP Reha | Ausgabe 3/2026
68 Seiten
ISSN 2366-7877
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