Norman Hölzel

Kronzeugenregelungen im Europäischen Wettbewerbsrecht

Infolge der Reform des Europäischen Wettbewerbs­rechts durch die VO 1/2003 sehen sich die Kronzeugen­programme mit zahlreichen Neuerungen konfrontiert. Maßgebliche Änderungen ergeben sich unter anderem durch die enge Zusammenarbeit im Europäischen Wettbewerbsnetz sowie durch die avisierte Erweiterung privater Klagemöglich­keiten zur Verbesserung und Unterstützung der Kartellrechts­durchsetzung.

Die vorliegende Untersuchung geht der Frage nach, inwieweit sich hieraus Hemmnisse für die Zusammenarbeit von Kronzeugen und Wettbewerbs­behörden ergeben, die eine Aufdeckung von Hardcore-Kartellen erschweren oder unmöglich machen.

Sie kommt zu dem Ergebnis, dass zunächst eine weitreichende Reform hin zu einem echten One-Stop-Shop für Kronzeugen­anträge notwendig ist. Hierfür bedarf es einer unionsweiten Vollharmonisierung der Kronzeugen­programme. Zudem muss das Europäische Wettbewerbsnetz gleichsam als zentrale Anlaufstelle ausgestaltet werden. Konsequenter­weise ist die vollständige unionsweite Anerkennung der Bußgeld­entschei­dungen der Wettbewerbs­behörden vorzusehen.

Erforderlich ist weiterhin eine angemessene Ausgestaltung der privaten Kartellrechts­durchsetzung, die einen Ausgleich zwischen dem Schutz des Kronzeugen und den Interessen privater Kläger findet. Aus Sicht einer effektiven Anwendung der Kronzeugen­regelungen sind einzig eine Bindungs­wirkung behördlicher Entscheidungen und eine Sammel­klagemög­lichkeit vertretbar. Eine weitergehende Kenntnis­nahme der detaillierten Kronzeugen­infor­mationen oder ein über die bloße Kompensation hinausgehender Schadensersatz muss hingegen verhindert werden. Das Risiko der zivilrechtlichen Erstinanspruch­nahme des Kronzeugen ist schließlich durch eine Beschränkung der gesamtschuld­nerischen Haftung zu vermindern.


Inhaltsverzeichnis | PDF

Schriften zum Transnationalen Wirtschaftsrecht | Band 16
1. Auflage 2011
broschierte Ausgabe, 394 Seiten
ISBN 978-3-86977-029-1

— vergriffen —

Anzahl