Schröder/Bergmann/Pfaff | Lösungsvorschläge für das Geldwäschestrafrecht
Schröder/Bergmann/Pfaff | Lösungsvorschläge für das Geldwäschestrafrecht

Christian Schröder/Marcus Bergmann/Annabell Pfaff (Hg.)

Lösungsvorschläge für das Geldwäschestrafrecht

Die Konsequenzen der Richtlinie (EU) 2018/1673 und Vorschläge zur teleologischen Reduktion

Das Geldwäschestrafrecht steht vor aktuellen Heraus­forde­rungen, für die die Beiträge dieses Bandes Lösungs­vor­schläge aufzeigen sollen.

Am 02.12.2018 ist die Richtlinie (EU) 2018/1673 über die straf­recht­liche Bekämpfung der Geldwäsche in Kraft getreten. Mit dieser Richtlinie strebt die EU unter anderem eine Verein­heit­lichung der Vortaten­kataloge in den Mitglieds­staaten an und verpflichtet diese deswegen, bestimmte „kriminelle Tätigkeiten“ zu Geld­wäsche­vortaten zu erklären. Darunter fällt nach der Richt­linie jede Straftat, deren Straf­rahmen einen gewissen Schwellen­wert übersteigt oder die in einem Katalog enthalten ist. Dieser Schwellen­wert wurde sehr niedrig angesetzt. Zugleich enthält der Katalog eine große Band­breite an Delikten. Der erste Beitrag zeigt daher auf, in welcher Weise der Vortaten­katalog des § 261 Abs. 1 S. 2 StGB verändert werden muss, um den Vorga­ben der Richt­linie zu entsprechen.

Zugleich hat es der Europäische Gesetzgeber versäumt, in der Richtlinie offene Aus­legungs­fragen hinsicht­lich des Merk­mals des „Herrührens“ aus einer Vortat zu klären. In diesem Zusammen­hang werden Gegen­stände häufig als „bemakelt“ und „konta­miniert“ bezeichnet. Dies erzeugt das Bild, dass betroffenen Gegen­ständen ein „Makel“ anhaftet, und führt zu einem sehr weiten Tatbe­stand. Der zweite Beitrag zeigt dem­gegen­über auf, dass § 261 StGB nicht darauf abzielt, einen „bema­kelten“ Gegen­stand an sich vom Wirtschafts­kreis­lauf zu isolieren. Vielmehr soll die Strafan­drohung Dritte davor abschrecken, sich mit dem Vortäter zu solida­risieren. Anhand dieses Norm­zwecks kann § 261 StGB teleologisch reduziert werden.

Die Weite des Vortatenkatalogs führt zu Verwerfungen, die die Notwendigkeit von Folge­anpas­sungen hinsichtlich des Konkur­renz­verhält­nisses von Vortat und Geld­wäsche und hinsicht­lich der Ermitt­lungs­befug­nisse in §§ 100a ff. StPO nach sich ziehen. Diese werden in im dritten Beitrag dieses Bandes erörtert.


Leseprobe | PDF

Strafrechtliche Studien | Band 4
1. Auflage 2020
broschiert, 127 Seiten
ISBN 978-3-86977-215-8

29,80 €

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