Geleitwort zur Erstausgabe der Zeitschrift
Recht und Praxis der Rehabilitation
Wer erwartet auf dem großen Zeitschriftenmarkt eine neue Zeitschrift? Die am Rehabilitationsrecht und seiner Praxis Interessierten können jetzt die neue Recht und Praxis der Rehabilitation (RP Reha) kennenlernen. Unsere interdisziplinäre Zeitschrift, die wissenschaftliche Beiträge zum Rehabilitationsrecht sowie praxisverständliche Beiträge zu rechtlichen, medizinischen und rehabilitationswissenschaftlichen Themen liefert, soll das bestehende Zeitschriftenangebot ergänzen. Mit der RP Reha zielen wir auf eine breite Leserschaft. Erreichen wollen wir insbesondere Beschäftigte der Rehabilitationsdienste und -einrichtungen sowie der Rehabilitationsträger, die Richterschaft, Anwaltschaft, Rechts- und Sozialberatung, betriebliche Akteure, wie Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte, Personalabteilungen und die Arbeitsmedizin, die Verbände behinderter Menschen, der Selbsthilfe und der freien Wohlfahrtspflege, Ministerien und Behörden, die Wissenschaft und die Ausbildung in Recht, Verwaltung, Sozialmedizin, Psychologie, Pflege, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit und den Gesundheitsfachberufen. Um das interdisziplinäre Angebot qualitativ sicherstellen zu können, sind Herausgeberkreis und Beirat entsprechend zusammengesetzt.
Die Initiative für die Gründung der Zeitschrift kam aus dem Kreis der bereits beim Online-Diskussionsforum „Rehabilitations- und Teilhaberecht“ (www.reha-recht.de) publizistisch tätigen Personen. Allerdings wollen wir sowohl in der thematischen Breite wie auch in der Tiefe der Beiträge über die Diskussionen im Onlineforum hinausgehen. Wir erhoffen uns, mit dem gedruckten Medium nicht nur eine größere Leserschaft zu erreichen, sondern sogleich auch die interaktiven Angebote im Online-Diskussionsforum durch die Impulse aus der Zeitschrift RP Reha zu stimulieren.
Aus unserer Tätigkeit in Wissenschaft und Praxis und aus den vielen Reaktionen auf die Beiträge im Diskussionsforum wissen wir, dass die Arbeit im Bereich der Rehabilitation und der Teilhabe behinderter Menschen viele Rechtsfragen aufwirft. Wir stehen für eine unverstellte Diskussion dieser Rechtsfragen, bei der auch Differenzen offen gelegt und Kontroversen ausgetragen werden können. Wir sind unabhängig von einzelnen Akteuren der Rehabilitation. Praktische Erfahrungen mit der Anwendung und Auslegung des Rehabilitationsrechts halten wir für wichtig. Unser Verständnis von Rechtswissenschaft ist nicht losgelöst von der Wirklichkeit, sondern sieht diese Erfahrungen als Erkenntnisquelle. Doch können Spannungen zwischen Norm und Wirklichkeit nicht einseitig aufgelöst werden, sondern müssen Teil der Arbeit an besserer Rechtserkenntnis und besserer Praxis sein.
Ebenso wichtig wie das Gespräch zwischen Theorie und Praxis ist für die Rehabilitation der Dialog zwischen den Disziplinen. Insbesondere Sozialmedizin und Arbeitsmedizin, Sozialrecht und Arbeitsrecht müssen im gemeinsamen Kontext verstanden werden. Dazu muss immer auf‘s Neue an einer gemeinsamen Sprache für gemeinsame Gegenstände und Problemlösungen gearbeitet werden. Auch diese interdisziplinäre Verständigung ist ein Anliegen der Zeitschrift RP Reha.
Offen sind wir auch für den gesellschaftlichen Kontext. Wir sehen Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen nicht als abgeschlossenes Feld spezialisierter Institutionen. Gerade das Recht ist ein Medium, über das gesellschaftliche Erwartungen und Diskurse in dieses Feld hineinwirken, seien es höhere Erwerbsbeteiligung und Lebensarbeitszeit, sei es das Streben nach Guter Arbeit. Insbesondere die in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) formulierten Menschenrechte behinderter Menschen zeigen die Einbettung der Rehabilitation im sozialen Rechtsstaat und immer mehr auch im internationalen Kontext. Uns interessiert nicht nur Rechtsauslegung, sondern auch Rechtswirkung, Rechtsentwicklung und Reform: RP Reha wird auch eine Zeitschrift sein, die Diskurse der Rehabilitations- und Behindertenpolitik darstellt und aufgreift.
Die neue Zeitschrift wird ab 2014 jeweils viermal im Jahr erscheinen. Vorgesehen sind regelmäßig wiederkehrende Rubriken, wie z.B. „Praxis der Rehabilitation“, „Rechtsprechung“, „Sozialpolitik und Rehabilitation“ oder „Infothek“. Deren Inhalte sollen idealerweise alle Lesergruppen ansprechen. Um der thematischen Vielfalt im Bereich Rehabilitation und Teilhabe eine Struktur zu geben, werden die Hefte Schwerpunktthemen aufgreifen, dabei aber zugleich auch Raum für kleinere Beiträge außerhalb des jeweiligen Heftschwerpunktes lassen. Die ersten vier Hefte der RP Reha sollen folgende Schwerpunktitel tragen: „Arbeit, Gesundheit und berufliche Teilhabe“ (Heft 1), „Rehabilitation in der nächsten Legislaturperiode – Erwartungen, Befürchtungen und Vorhaben“ (Heft 2), „Psychische Beeinträchtigungen – Inklusion und Rehabilitation“ (Heft 3) sowie „Rehabilitation des älteren Menschen“ (Heft 4). Für den zweiten Jahrgang (2015) sind geplant „Feststellung Rehabilitationsbedarf“, „Bildung und Teilhabe / Schule und Inklusion“, „Teilhabeorientierte Versorgung und Hilfsmittel“ sowie „Versorgungsstrukturen“. Schlüsselbegriffe wie „Barrierefreiheit“, „ICF“ oder „Datenschutz“ sollen in nähere Zukunft ebenfalls schwerpunktartig behandelt werden.
Wir wollen mit diesen Akzenten dicht an der aktuellen Debatte bleiben. Anregungen, Kritik, vor allem auch Beitragsangebote nehmen wir jederzeit gern entgegen. Wir hoffen auf eine Leserschaft, die uns offen und konstruktiv begleitet und mit ihrem Interesse zugleich dem publizistischen Vorhaben eine Chance gibt. Während unserer Planungen sind wir von vielen ermutigt worden. Dies bestärkt uns in der Annahme, die RP Reha wird eine Bedarfslücke langfristig ausfüllen, und gibt uns den Rückenwind, unsere Arbeit auch auf diesem Weg in den Dienst des Erkenntnisfortschritts zu stellen.
Die Herausgeber